Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel der Unterbringung des Beschuldigten zur Bewährung bei Vorliegen besonderer Umstände - Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung nur bei Erwartungen über das Erreichen des Zwecks der Maßnahme schon durch die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1975 - 1 StR 143/75
Charakterisierung eines Antrages als Beweisantrag - Entscheidung über Maßregeln …
Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76
Besonderheiten im Sinne dieser Vorschrift sind Gegebenheiten in der Tat oder der Person des Täters, die zu dem Schluß führen, daß die von ihm ausgehende Gefahr so herabgemindert werden kann, daß es angebracht erscheint, den Verzicht auf den Vollzug der Maßregel zu wagen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724). - BGH, 27.04.1976 - 1 StR 76/76
Anforderungen an die Begründung einer Aussetzung der Vollstreckung einer …
Auszug aus BGH, 13.10.1976 - 3 StR 316/76
Das ist zulässig (so auch BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 76/76).
- BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand …
Doch sind die damit gegebenen Kontroll- und Hilfsmöglichkeiten bei der Entscheidung zu berücksichtigen (BGH, Urt. vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76;… BGHR StGB § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 2). - BGH, 26.02.1981 - 4 StR 30/81
Zulässigkeit der Aussetzung der Vollstreckung der angeordneten Maßregel zur …
Die in zulässiger Weise (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76) auf die Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten wird, hat Erfolg.Dabei sind Art und Schwere der zu erwartenden Straftaten von erheblicher Bedeutung (BGH, Urteile vom 6. Mai 1975 - 1 StR 143/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724 und vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76 - Dreher/Tröndle, StGB, 40. Aufl., § 67 b Rdn. 3).
- BGH, 22.03.1988 - 4 StR 97/88
Vollstreckung der Unterbringung - Bewährung - Medikamentöse Behandlung - …
Wenn dies für sich allein auch kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so ist doch sorgfältig zu prüfen, ob die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß er sich einer ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob nicht damit die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
Wenn dies auch für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB ist (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76), so war doch sorgfältig zu prüfen, ob nicht die damit gegebenen Überwachungsmöglichkeiten und die dem Beschuldigten deutlich zu machende Gefahr, daß er bei Nichterfüllung anzuordnender Weisungen (§ 68 b StGB) mit dem Vollzug der Unterbringung zu rechnen habe, eine hinreichende Gewähr dafür bieten, daß der Beschuldigte sich einer (soweit notwendig) ambulanten medikamentösen Behandlung unterzieht, und ob damit nicht die Erwartung gerechtfertigt ist, daß der Zweck der Maßregel auch ohne Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (BGH, Beschluß vom 15. November 1984 - 4 StR 651/84;… vgl. auch Dreher/Tröndle, 43. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 3;… Stree in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 67 b StGB Rdn. 6). - BGH, 15.11.1984 - 4 StR 651/84
Zulässigkeit der Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung zur …
Zwar ist die Tatsache, daß nach § 67 b Abs. 2 StGB mit der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung automatisch Führungsaufsicht eintritt und der Beschuldigte einen Bewährungshelfer erhält (§ 68 a StGB), für sich allein kein besonderer Umstand im Sinne des § 67 b Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - 3 StR 316/76).
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