Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2019 - 3 StR 318/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Vor § 1 StPO
Unzulässige Gegenvorstellung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Verwerfung einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Verwerfung einer Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.05.2019 - 3 StR 595/18
Auslegen des Schreibens des Verurteilten als Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 30.10.2019 - 3 StR 318/19
Eine Gegenvorstellung gegen eine solche Entscheidung ist deshalb nicht statthaft (s. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 3 StR 595/18, juris Rn. 3 mwN).
- BGH, 22.09.2021 - 3 StR 441/20
Zurückweisung von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Eine Gegenvorstellung gegen ein solches Erkenntnis ist deshalb nicht statthaft (s. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19, juris Rn. 3 mwN). - OLG Zweibrücken, 22.05.2025 - 1 ORbs 3 SsBs 56/23
Verfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Absehen von …
Eine Gegenvorstellung gegen eine solche Entscheidung ist deshalb nicht statthaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 22.09.2021 - 3 StR 441/20, juris, Rn. 9 f.; BGH, Beschluss vom 30.10.2019 - 3 StR 318/19, juris, Rn. 3). - BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss
Eine Gegenvorstellung gegen ein solches Erkenntnis ist deshalb nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19 mwN, zu § 349 Abs. 2 StPO). - BGH, 08.01.2025 - 6 StR 417/24
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Der Rechtsbehelf ist als Anhörungsrüge nach § 356a StPO zu behandeln, denn als Beschwerde gegen die Senatsentscheidung wäre die Eingabe nach § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO schon nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 3 StR 452/20; zur Gegenvorstellung BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19).
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