Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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§ 263 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Betrug durch den Vertrieb von Aktien (Tatherrschaft; Interesse am Taterfolg; wertende Gesamtbetrachtung; untergeordnete Hilfstätigkeiten; keine Beteiligung am eigentlichen Verkaufsgeschehen) - HRR Strafrecht
§ 73 StGB
Änderung der Einziehungsanordnung (Additionsfehler bei der Schadensberechnung)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Mittäterschaft eines Beteiligten mit untergeordneter Stellung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 263 Abs 5 StGB
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Mittäterschaft eines Beteiligten mit untergeordneter Stellung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem gewerbsmäßigen Bandenbetrug aufgrund Bürotätigkeit durch Zusenden von Unterlagen über die Anlage von Aktien; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 25 Abs. 2 ; StGB § 263 Abs. 5
Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem gewerbsmäßigen Bandenbetrug aufgrund Bürotätigkeit durch Zusenden von Unterlagen über die Anlage von Aktien; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - datenbank.nwb.de
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Mittäterschaft eines Beteiligten mit untergeordneter Stellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.01.2019 - 14 KLs 3/18
- BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 344
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.06.2016 - 3 StR 221/16
Voraussetzungen der Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln (im Inland …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297;… vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204;… vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 4 f.).Daran gemessen begegnet die Annahme mittäterschaftlichen Handelns des Angeklagten auch dann durchgreifenden Bedenken, wenn dem Tatgericht bei der vorzunehmenden Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ein Beurteilungsspielraum zugestanden wird, der nur einer begrenzten revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegen soll (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, StV 2016, 648, 649); denn ein solcher Spielraum wäre hier überschritten.
- BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17
Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung: …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297;… vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204;… vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 4 f.). - BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18
Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung: …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297;… vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204;… vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 4 f.).
- BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19
Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297;… vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204; vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 4 f.). - BGH, 08.12.2015 - 3 StR 439/15
Mittäterschaft beim schweren Raub und bei der gefährlichen Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Daran gemessen begegnet die Annahme mittäterschaftlichen Handelns des Angeklagten auch dann durchgreifenden Bedenken, wenn dem Tatgericht bei der vorzunehmenden Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ein Beurteilungsspielraum zugestanden wird, der nur einer begrenzten revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegen soll (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 439/15, StV 2016, 648, 649); denn ein solcher Spielraum wäre hier überschritten. - BGH, 08.06.2017 - 1 StR 188/17
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204;… vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 4 f.). - BGH, 27.11.2018 - 5 StR 604/18
Voraussetzungen der Mittäterschaft beim Diebstahl (Interesses am Erfolg der Tat, …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 3 StR 323/19
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 3 StR 221/16, NStZ 2017, 296, 297;… vom 8. Juni 2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 27. November 2018 - 5 StR 604/18, NStZ-RR 2019, 73; vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204;… vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, juris Rn. 4 f.).
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede - wie hier der Angeklagte CA - sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).
Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).
- LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Maßgebliche Kriterien für die Bewertung, ob ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Teilnehmer einzustufen ist, sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat sowie der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7;… vom 12.08.2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 50).
- LG Düsseldorf, 16.07.2025 - 9 KLs 10/25
Gewerbsmäßiger Betrug: Islamistischer Influencer "Abdelhamid" muss ins Gefängnis
Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 = NStZ 2020, 344;… Fischer, StGB, 72. Aufl. 2025, § 25 Rn. 23 ff. jeweils mit weit. Nachw.). - LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7;… vom 12.08.2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 50). - BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21
Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …
Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen müssen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21 Rn. 10;… vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19 Rn. 26;… vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11 Rn. 17 und vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7;… vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13;… vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 Rn. 7 …und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 6). - BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und …
Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen müssen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19 Rn. 26;… vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11 Rn. 17 und vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; Beschlüsse vom 26. November 2019 - 3 StR 323/19 Rn. 7;… vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18 Rn. 13;… vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17 Rn. 7 …und vom 14. November 2012 - 3 StR 403/12 Rn. 6). - LG Bonn, 16.05.2023 - 29 KLs 5/22 Maßgebliche Kriterien sind dabei der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).
Denn bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale eigenhändig verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).
Maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7).
- LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21
Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge
Dies ist anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen (BGH NStZ 2020, 344, 344). - LG Bonn, 30.04.2024 - 65 KLs 1/23
Varengold Bank
Maßgebliche Kriterien für die Bewertung, ob ein Tatbeteiligter als Mittäter oder Teilnehmer einzustufen ist, sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat sowie der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (…BGH, Beschlüsse vom 08.06.2017 - 1 StR 188/17, juris Rn. 3; vom 26.11.2019 - 3 StR 323/19, juris Rn. 7;… vom 12.08.2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 50). - LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
- OLG Zweibrücken, 04.12.2024 - 1 ORs 3 SRs 72/24
Bande wendet den sogenannten "Enkeltrick" an
- LG Bonn, 12.12.2023 - 62 KLs 1/21
- LG Bonn, 03.11.2025 - 64 KLs 1/23
- LG Köln, 07.10.2021 - 322 KLs 4/21
- BGH, 13.05.2020 - 1 StR 43/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
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