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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4264
BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53 (https://dejure.org/1953,4264)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1953 - 3 StR 33/53 (https://dejure.org/1953,4264)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1953 - 3 StR 33/53 (https://dejure.org/1953,4264)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei …

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Jeder Staatsbürger hat das Recht, Verfehlungen von Beamten, auch wenn sie nicht ihn selbst oder ihm nahestehende Personen betreffen, nach pflichtmäßiger Prüfung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (vgl z.B. RGSt 62, 83, 92; 66, 1; RG JW 1936, 2884; RG DJ 1937, 198 mit weiteren Nachw).

    An die Prüfungspflicht des Anzeigenden dürfen dabei keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (RGSt 66, 1).

    Ausschließlicher Beweggrund brauchte die Interessenwahrnehmung allerdings nicht zu sein (RGSt 61, 400; 66, 1).

    Auch das Reichsgericht hat hier strengere Anforderungen gestellt (vgl RGSt 63, 202; 66, 1; 71, 174).

  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück …

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Jeder Staatsbürger hat das Recht, Verfehlungen von Beamten, auch wenn sie nicht ihn selbst oder ihm nahestehende Personen betreffen, nach pflichtmäßiger Prüfung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (vgl z.B. RGSt 62, 83, 92; 66, 1; RG JW 1936, 2884; RG DJ 1937, 198 mit weiteren Nachw).

    Das Interesse, dessen Wahrnehmung nach § 193 StGB eine Ehrverletzung rechtfertigen kann, muß ein eigenes Interesse des Täters sein oder ihn doch so nahe angehen, daß seine Wahrnehmung nach dem Grundsatz der Güterabwägung im Einzelfalle den Angriff auf die Ehre eines anderen rechtfertigt (RGSt 59, 414; 62, 83, 92; 63, 229[231]).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Nach § 344 Abs. 2 StPO müssen die den Verfahrensfehler ergebenden Tatsachen so vollständig und genau angegeben werden, daß die Revisionsrüge aus sich heraus verständlich ist (BGHSt 3, 213).
  • RG, 12.11.1925 - II 447/25

    1. Kommt es für die Zulässigkeit der Interessenwahrung (§ 193 StGB.) darauf an, …

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Das Interesse, dessen Wahrnehmung nach § 193 StGB eine Ehrverletzung rechtfertigen kann, muß ein eigenes Interesse des Täters sein oder ihn doch so nahe angehen, daß seine Wahrnehmung nach dem Grundsatz der Güterabwägung im Einzelfalle den Angriff auf die Ehre eines anderen rechtfertigt (RGSt 59, 414; 62, 83, 92; 63, 229[231]).
  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Diese Entscheidung ist ein innerer Vorgang des Gerichts und entzieht sich der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl BGH NJW 1952, 1265).
  • RG, 12.04.1937 - 2 D 32/37

    Zum Begriffe der "Leichtfertigkeit" im § 164 Abs. 5 StGB.

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Auch das Reichsgericht hat hier strengere Anforderungen gestellt (vgl RGSt 63, 202; 66, 1; 71, 174).
  • RG, 12.10.1926 - I 504/26

    Kann eine Tatsache im Sinne des § 186 StGB. auch durch Aussprechen eines …

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Im übrigen kann auch in der Äußerung eines bloßen Verdachts die Behauptung einer Tatsache gefunden worden (RGSt 60, 373 [374]; 67, 268 [269]).
  • BGH, 06.09.1951 - 3 StR 550/51

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionsgrundes im strafgerichtlichen …

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Darauf, daß das Gericht einen Zeugen nicht entsprechend der Vorschrift des § 57 StPO belehrt hat, kann die Revision nicht gestützt werden, § 57 StPO ist nur eine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbefolgung keine Gesetzesverletzung im Sinne des § 337 StPO bildet (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. September 1951 - 3 StR 550/51 - im Anschl. an die stRspr des Reichsgerichts insbes RGSt 56, 66).
  • BGH, 17.04.1952 - 5 StR 207/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Die Äußerung darf vor allem nicht leichtfertig geschehen sein (BGH 5 StR 207/52 und 5 StR 562/51).
  • BGH, 27.07.1951 - 4 StR 431/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 3 StR 33/53
    Die bloße Bezugnahme auf andere Akten in der Anklageschrift genügt nicht (BGH 4 StR 431/51 vom 27. Juli 1951 im Anschl an RGSt 41, 4 [13]).
  • RG, 04.07.1933 - I 670/33

    Kann ein "Behaupten" im Sinn des § 186 StGB. auch darin gefunden werden, daß …

  • RG, 06.05.1921 - 241/21

    1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende …

  • RG, 10.11.1927 - III 883/27

    Handelt der Täter schon darum zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 …

  • RG, 20.12.1907 - II 792/07

    1. Kann trotz § 2 Abs. 2 St.G.B.'s bestraft werden, wer als Beamter der …

  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen …

  • RG, 24.06.1929 - III 421/29

    Begründet der Zusammenschluß von Heilgewerblern oder Anhängern der Naturheilkunde …

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

    Diese Eigenschaft erlangen bestimmte Urkunden wie auch einzelne Teile herangezogener Akten erst dadurch, daß ein Verfahrensbeteiligter sie genau bezeichnet und ihre Verlesung beantragt (RGSt 61, 287; BayOblG NF 2, 1952, 109; BGH 3 StR 33/53 Urteil vom 9. Juli 1953).
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts - …

    Darauf, daß ein Richter eine Anzeige nach § 30 StPO unterlassen habe, kann die Revision grundsätzlich nicht gestützt werden (BGH bei Dallinger, MDR 1966, 24, 25; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Januar 1955 - 1 StR 222/54; vom 19. Dezember 1952 - 3 StR 118/52; vom 9. Juli 1953 - 3 StR 33/53).
  • BGH, 14.11.1961 - 1 StR 431/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …

    Das wären sie erst gewesen, wenn ein Verfahrensbeteiligter in der Hauptverhandlung die Verlesung bestimmter Teile daraus beantragt hätte (RGSt 41, 4, 13; BGH 4 StR 431/51 vom 27. Juli 1951, 4 StR 145/52 vom 18. Juni 1953, 3 StR 33/53 vom 9. Juli 1953, 3 StR 921/52 vom 1. Oktober 1953).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 253/53

    Rechtsmittel

    Als "leichtfertig" ist - sofern die ausgesprochene Verdächtigung nicht von vornherein völlig unbegründet war - ein Verhalten im allgemeinen nur dann anzusehen, wenn der Handelnde bei einiger Überlegung oder bei der nach Lage der Sache gebotenen und ihm auch zumutbaren vorgängigen Nachprüfung hätte erkennen müssen, daß gegen die Richtigkeit seiner Angaben erhebliche Zweifel bestanden (vgl u.a. RG JW 1939, 222, BGH in 3 StR 33/53 von 9.7.1953).
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