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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,720
BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89 (https://dejure.org/1989,720)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1989 - 3 StR 336/89 (https://dejure.org/1989,720)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89 (https://dejure.org/1989,720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 249

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung zu § 242: "Handtaschenraub"

Papierfundstellen

  • StV 1990, 205
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …

    Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
    Gegen eine solche Annahme spricht, daß ihm die Aufhebung der Sachherrschaft der Frau W. über ihre Handtasche wohl im wesentlichen "nicht durch die Kraftentfaltung, sondern durch die Schnelligkeit und Geschicklichkeit seines Vorhabens gelang« (zu dieser - in BGHSt 18, 329 nicht vorgenommenen - differenzierenden Abgrenzung vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22 ..).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …

    Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
    Gegen eine solche Annahme spricht, daß ihm die Aufhebung der Sachherrschaft der Frau W. über ihre Handtasche wohl im wesentlichen "nicht durch die Kraftentfaltung, sondern durch die Schnelligkeit und Geschicklichkeit seines Vorhabens gelang« (zu dieser - in BGHSt 18, 329 nicht vorgenommenen - differenzierenden Abgrenzung vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22 ..).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86

    Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung

    Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
    Die vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf diese Verurteilung aufgeworfene Frage, ob § 32 JGG auf Fälle nicht gleichzeitiger Aburteilung einer Erwachsenentat analoge Anwendung findet, hatte der Senat in seinem Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86 (BGH, bei Holtz MDR 1986, 977 = NStZ 1987, 24 = StV 1987, 307) offengelassen.
  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
    Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88 (BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2) entschieden, daß für die auch ihm vorliegende "Konstellation - Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden in einem früheren Verfahren, Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen den nunmehr Erwachsenentäter in einem späteren Verfahren -" an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG ablehnt, festzuhalten ist.
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