Rechtsprechung
| BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot - Heranziehung des Strafrahmens eines besonders schweren Falls zur konkreten Strafzumessung - Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 14
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1977 - 2 StR 78/77
Folgen einer Antragsunmündigkeit und Fehlen der Bejahung des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 18.10.1982 - 3 StR 353/82
Sollte sich nun die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77).
- BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85
Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls
Es liegt nahe, die Regelbeispiele der besonders schweren Diebstahlsfälle, insbesondere das Einbrechen nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB, bei der Bestimmung des für den strafbaren Deliktsversuch geltenden Strafrahmens im Ergebnis wie ein Tatbestandsmerkmal zu behandeln (vgl. zu § 46 Abs. 3 StGB BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = Strafverteidiger 1983, 14). - BGH, 14.02.2008 - 1 StR 542/07
Sperrfrist bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetzliche Mindestsperrfrist; …
Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrecht zu erhalten (BGH NJW 2002, 1813, 1814; StV 1983, 14). - BGH, 06.11.1984 - 4 StR 594/84
Anforderungen an den Vorsatz bezüglich der Verletzung der Unterhaltspflicht - …
Sollte sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt haben, so kann sie nicht mehr neben der Gesamtstrafe aufrechterhalten werden (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - undvom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82).
- BGH, 15.05.1996 - 1 StR 197/96
Anordnung der Aufrechterhaltung - Maßregel der Sicherung und Besserung - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. Februar 1976 - 2 StR 559/75 - und BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77 - jeweils DAR 1978, 152; BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 = StV 1983, 14 = DAR 1985, 192; BGH, Beschluß vom 6. November 1984 - 4 StR 594/84 = DAR 1985, 192) ist, wenn bei einer Gesamtstrafenbildung ein Urteil einzubeziehen ist, das u.a. auf Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist erkannt hat, zu prüfen, ob sich die Sperrfrist infolge Zeitablaufs erledigt hat.Sollte sich die Sperrfrist infolge des Zeitablaufs erledigt haben, so ist lediglich die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht aber die Sperrfrist aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; BGH, Beschluß vom 22. Juni 1977 - 2 StR 78/77).
- BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
Subventionsbetrug (Strafzumessung: Sonderstrafrahmen, Umstände zur Begründung der …
Unter den hier gegebenen Umständen liegt hierin ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, wonach Strafzumessungstatsachen nicht ohne Abstriche bei der Rahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne herangezogen werden dürfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. April 2004 ? 3 StR 113/04 Rn. 2; Beschluss vom 18. Oktober 1982 ? 3 StR 353/82 Rn. 2; siehe aber auch BGH…, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 1984 ? 4 StR 255/84;… Wiedner in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 337 Rn. 164;… Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 533;… Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 265). - BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19
Doppelverwertungsverbot (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von …
Umstände, die bereits ein Regelbeispiel begründet und den Strafrahmen festgelegt haben, dürfen also nicht nochmals herangezogen werden, um die konkret zu verhängende Strafe zu bemessen (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 Rn. 2 …und vom 14. Juni 1993 - 4 StR 302/93 Rn. 5). - BGH, 13.01.1999 - 3 ARs 17/98
Gesamtstrafenbildung
Zwar ist es gefestigte Rechtsprechung, daß die Grundsätze der Gesamtstrafenbildung die Einbeziehung einer früheren Gesamtstrafe als solche nicht zulassen (BGHSt 43, 34, 35), da eine "Gesamtstrafe" nur aus Einzelstrafen gebildet werden kann (vgl. BGHSt 12, 99, 100; 15, 164, 166; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 und StV 1983, 14). - BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Einheitliches erstinstanzliches …
Außerdem sind die in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Rostock angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins aufrechtzuerhalten (vgl. BGH StV 1983, 14; NStZ 1996, 433); die festgesetzte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat sich dagegen infolge Zeitablaufs erledigt. - BGH, 04.04.2018 - 3 StR 81/18
Aufrechterhaltung einer ausgesprochenen Sperre für die Neuerteilung einer …
Damit war die Fahrerlaubnissperre bereits zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung gegenstandslos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82, StV 1983, 14; Urteil vom 27. November 1996 - 3 StR 317/96, BGHSt 42, 306, 308; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".