Rechtsprechung
| BGH, 15.11.1995 - 3 StR 353/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Empfangsbekenntnis - Frist - Nachträgliche Ausstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 45
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 149
- NStZ 1996, 323
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61
Zustellung an Anwalt
Auszug aus BGH, 15.11.1995 - 3 StR 353/95
Daß es erst nach Eingang der Revisionsbegründung und nach Ablauf der Frist des § 345 Abs. 1 StPO ausgestellt worden ist, steht seiner Wirksamkeit nicht entgegen (vgl. BGH MDR 1961, 759).
- BGH, 04.05.2021 - AnwSt (B) 1/21
Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen: Begründung …
Rn. 9 Die Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 StPO grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zur Versäumung gekommen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 1 StR 325/11, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 336/13, StraFo 2013, 458 mwN;… Schmitt inMeyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5a). Diese Angaben müssen innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erfolgen (BGH, Beschluss vom 23. April 1996 - 1 StR 99/96, NStZ-RR 1996, 338) und können nicht nachgeholt, sondern später lediglich ergänzt oder verdeutlicht werden (BGH, Beschlüsse vom 15. November 1995 - 3 StR 353/95, NStZ 1996;… vom 30. April 2015 - 1 StR 135/15, juris Rn. 4;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 45 Rn. 5;… Brauer in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 45 Rn. 8). - OLG Celle, 22.05.2000 - 1 VAs 2/00
Strafvollstreckung; Vorschaltverfahren; Zustellung; Wirksamkeit; …
Insofern liegt dieser Fall anders als die Fälle, in denen der Bundesgerichtshof eine Rückwirkung der nachträglichen Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses angenommen hat, weil der Rechtsanwalt - offensichtlich - von dem Zustellungswillen des Absenders bereits bei Zugang des Schriftstücks wusste (BGH MDR 1961, 759 und NStZ 1996, 149). - BGH, 07.04.2005 - 2 StR 103/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Antrag auf Entscheidung des …
Rn. 2 1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision ist nicht zulässig erhoben, weil der Antragsteller keine Angaben darüber macht, zu welchem Zeitpunkt der Hinderungsgrund weggefallen ist (BGH NStZ 1996, 149).
- OLG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ws 44/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …
Allein die bloße Tatsache aber, dass ein Rechtsanwalt einen bestimmten Sachverhalt vorträgt, stellt als solche bei Handlungen, Unterlassungen oder Wahrnehmungen, die nicht in der Person des Anwaltes selbst liegen, noch keine Glaubhaftmachung dar (BGH NStZ 1996, 149; OLG Köln NJW 1964, 1038). - BGH, 20.10.2021 - 3 StR 364/21
Verwerfung eines unsubstantiierten Antrags auf Wiedereinsetzung
Hierzu reicht die bloße Schilderung durch die Verteidigerin bereits deshalb nicht aus, weil es sich hierbei nicht um ihre eigenen Wahrnehmungen handelt (s. BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - 3 StR 353/95, NStZ 1996, 149). - OLG Düsseldorf, 29.12.1999 - 1 Ws 1023/99
Ausbleiben in der Berufungshauptverhandlung bei Erkrankung des Angeklagten
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12 Der Darlegung muss sich die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers schlüssig entnehmen lassen; der vorzutragende Sachverhalt muss es zulassen, die Frage eines - die Wiedereinsetzung ausschließenden - Mitverschuldens des Antragstellers zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 15. November 1995, NStZ 1996, 149;… Lampe in: Senge, Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl., § 52 Rn. 25;… Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 45 Rn. 13).
- EGMR, 09.02.2006 - 50215/99
Anspruch auf faires Verfahren: Verurteilung eines französischen Staatsbürgers in …
Nach der Rechtsprechung muss der Betroffene mitteilen, wann das Hindernis bezüglich des unterlassenen Rechtsmittels weggefallen ist, und schlüssig vortragen, dass er die Versäumung der Frist nicht verschuldet hat (siehe z.B. den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. November 1995, Az: 3 StR 353/95). - VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 147-IV-17 Der Darlegung muss sich der Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 - juris) und die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers schlüssig entnehmen lassen; der vorzutragende Sachverhalt muss es zulassen, die Frage eines - die Wiedereinsetzung ausschließenden - Mitverschuldens des Antragstellers zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 15. November 1995, NStZ 1996, 149;… Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 45 Rn. 13).
- LG Nürnberg-Fürth, 04.07.2024 - 18 Qs 29/24
Wiedereinsetzungsantrag, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, …
Rn. 27 aa) Erklärungen eines Verteidigers sind zur Glaubhaftmachung i. d. R. geeignet, wenn er in dem Antrag die Wiedereinsetzungsgründe als eigene Wahrnehmung bestätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 StR 371/06; Beschluss vom 15.11.1995 - 3 StR 353/95; KG, Beschluss vom 28.08.2014 - 4 Ws 70/14 - 141 AR 358/14; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.1963 - 1 Ws 76/63), die Handlungen, Unterlassungen oder Wahrnehmungen müssen dann aber in der Person des Anwaltes selbst liegen (vgl. OLG Hamm (5. Strafsenat), Beschluss vom 15.02.2018 - 5 Ws 44/18). - OLG Düsseldorf, 16.09.1998 - 1 Ws 528/98
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