Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73c Satz 1 StGB, Art. 316h Satz 1 EGStGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Haftung der Tatbeteiligten als Gesamtschuldner i.R.d. Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73c S. 1
Haftung der Tatbeteiligten als Gesamtschuldner i.R.d. Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einziehung des Wertes von Taterträgen - und die gemeinsame Verfügungsgewalt
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17
Anforderungen an eine Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19
Damit wird ermöglicht, dass den Beteiligten das aus der Tat Erlangte entzogen wird, aber zugleich verhindert, dass dies mehrfach erfolgt (BGH, Urt. v. 24. Mai 2018 - 5 StR 623-624/17; NStZ-RR 2018, 240).". - BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer …
Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19
Dass der Angeklagte nur als Gesamtschuldner mit dem Mittäter M. haftet, bedarf auch nach neuem Recht der Kennzeichnung im Tenor (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris; Beschl. v. 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, BeckRS 2018, 19552). - BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19
Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht nicht bedacht, dass Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen (Mit-)Verfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.;… Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 188/19, juris Rn. 2). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)
Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19
Dass der Angeklagte nur als Gesamtschuldner mit dem Mittäter M. haftet, bedarf auch nach neuem Recht der Kennzeichnung im Tenor (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urt. v. 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, juris; Beschl. v. 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, BeckRS 2018, 19552). - BGH, 12.06.2019 - 3 StR 188/19
Fehlende Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der …
Auszug aus BGH, 19.09.2019 - 3 StR 354/19
Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht nicht bedacht, dass Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen (Mit-)Verfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 f.; Beschluss vom 12. Juni 2019 - 3 StR 188/19, juris Rn. 2).
- BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18
Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme …
Die Kennzeichnung als Gesamtschuld hat vornehmlich Warnfunktion für die staatlichen Vollstreckungsbehörden, Einziehungsbeträge nicht mehrfach zu vollstrecken (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 12. November 2019 - 2 StR 125/19 Rn. 5 bzw. 6; vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19 Rn. 2 …und vom 20. August 2019 - 3 StR 317/19 Rn. 23;… Urteile vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 16 …sowie vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 Rn. 13). - OLG Köln, 03.07.2024 - 3 Ws 58/23
Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im …
Wie bereits dargestellt, kommt dem Ausspruch der gesamtschuldnerischen Haftung lediglich Warnfunktion zu (…BGH, Beschlüsse vom 12.11.2019 - 2 StR 125/19, juris Rn. 5 bzw. 6; vom 19.09.2019 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2;… vom 20.08.2019 - 3 StR 317/19, juris Rn. 23;… Urteile vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16…, vom 24.05.2018 - 5 StR 623/17 und 624/17, juris Rn. 13). - BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20
Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)
cc) Da die Angeklagten Mitverfügungsgewalt über die erzielten Einnahmen hatten und sich die Einziehung gegen beide richtet, bedarf die Haftung als Gesamtschuldner der Kennzeichnung im Tenor, um zu verhindern, dass ihnen das aus der Tat Erlangte mehrfach entzogen wird (s. BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2 f.;… Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 12 mwN).
- OLG Hamburg, 17.03.2021 - 2 Rev 27/20
Tenorierung bei einer Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs im Amt; Kompensation …
In derartigen Fällen ist eine Haftung als Gesamtschuldner anzuordnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. September 2019, Az.: 3 StR 354/19, juris; BGH, Urteil vom 20. Januar 2021, Az.: 5 StR 347/20, juris; auch Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020, Az.: 2 Rev 86/19). - BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21
Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des …
Daher ist eine Kennzeichnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten für den gegen ihn festgesetzten Einziehungsbetrag in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2;… vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3;… vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20, juris Rn. 5; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2). - BGH, 29.06.2021 - 3 StR 126/21
Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehungsentscheidung
Daher ist insofern eine Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten in der Urteilsformel geboten, um das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern (…BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, juris Rn. 2;… vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 19. September 2020 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2). - BGH, 13.10.2020 - 3 StR 289/20
Geringfügige Änderung der Einziehungsentscheidung
Um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden, bedarf die Haftung als Gesamtschuldner in allen diesen Fällen und mithin in einer Gesamthöhe von 48.532,26 EUR der Kennzeichnung im Tenor (s. BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2 f.;… Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 12 mwN). - BGH, 28.04.2020 - 3 StR 104/20
Einziehung von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner bei faktischer …
Bei der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist allerdings zu beachten, dass Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 12.11.2019 - 3 StR 461/19
Einziehung von Taterträgen (Haftung mehrerer Beteiligter als Gesamtschuldner)
Bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht nicht bedacht, dass Tatbeteiligte, die an denselben Gegenständen die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt erlangt haben, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 04.08.2020 - 3 StR 234/20
Nachträgliche Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung bei der Einziehung
Bei der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen hat das Landgericht indes nicht bedacht, dass Tatbeteiligte, die an demselben Gegenstand die faktische (Mit-)Verfügungsgewalt erlangen, als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19, juris, Rn. 2 mwN). - BGH, 28.05.2020 - 3 StR 128/20
Einziehungsanordnung (Kennzeichnung der Haftung als Gesamtschuldner im Tenor)
- BGH, 15.12.2020 - 3 StR 264/20
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
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