Rechtsprechung
| BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verwirklichung einer Anstiftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer versuchten Anstiftung - Anforderungen an die Begehung einer falschen uneidlichen Aussage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 30
Papierfundstellen
- BGHSt 8, 261
- NJW 1956, 229
- MDR 1956, 170
- MDR 1956, 179
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- RG, 08.10.1925 - III 285/25
Setzt der Tatbestand des § 159 StGB. voraus, daß die von dem Täter angestrebte …
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
Dazu gehört das Absenden eines die Anstiftung enthaltenden Briefes auch dann, wenn der Brief denjenigen, an den er gerichtet ist, nicht erreicht (vgl RGSt 59, 370; Dreher, GoltdArch 1954, 11 [14]: Maurach Allg. Teil S 564). - BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
Auch insoweit würde er dann nach § 49 a Abs. 1 StGB strafbar sein (vgl. BGHSt 7, 234 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] [235 ff]). - RG, 25.09.1894 - 2362/94
Erfordert die Verurteilung desjenigen, welcher die Aufforderung zur Begehung …
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
Dieser Tatbestand war nach herrschender Meinung nur erfüllt, wenn die die Aufforderung enthaltende Äußerung zur Kenntnis des Empfängers gelangt war (RGSt 26, 81; 47, 230): nach anderer Ansicht sollte es genügen, wenn sie ihm zugegangen war. - RG, 21.05.1913 - IV 1339/12
Ist § 49 a StGB. anwendbar, wenn derjenige, an den die Aufforderung zur Begehung …
Auszug aus BGH, 17.11.1955 - 3 StR 358/55
Dieser Tatbestand war nach herrschender Meinung nur erfüllt, wenn die die Aufforderung enthaltende Äußerung zur Kenntnis des Empfängers gelangt war (RGSt 26, 81; 47, 230): nach anderer Ansicht sollte es genügen, wenn sie ihm zugegangen war.
- BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; …
Er handelte subjektiv mit sogenanntem "doppelten Anstiftervorsatz', der sich einerseits auf das Hervorrufen des Tatentschlusses bei beiden und andererseits auf die Vollendung der Haupttat bezog (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 358/55, BGHSt 8, 261, 263; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101;… vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 8; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106 f.; Schröder, JuS 1967, 289, 290, 294). - BGH, 11.04.1957 - 4 StR 583/56
Rechtsmittel
Eine solche Verpflichtung ist jedoch von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich abgelehnt worden (vgl BGHSt 7, 112; 8, 263 [BGH 17.11.1955 - 3 StR 358/55]; BGH 4 StR 135/55 vom 26 Mai 1955 und LM Nr. 6 zu § 142 StGB).
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