Rechtsprechung
| BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Berücksichtigung von beamtenrechtlichen Konsequenzen bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
- BGH, 04.11.1992 - 3 StR 359/92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.1990 - 4 StR 94/90
Begründung eines Fortsetzungszusammenhangs bei mehrfacher Begehung von Untreue - …
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.).Dies dürfte bei einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Handlungsreihe schon aus tatsächlichen Gründen kaum möglich sein (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 19).
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88
Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (…BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Dies dürfte bei einer sich über mehrere Jahre erstreckenden Handlungsreihe schon aus tatsächlichen Gründen kaum möglich sein (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 19).
- BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Es ist deshalb zu besorgen, daß ein für die Strafzumessung wesentlicher Gesichtspunkt unberücksichtigt geblieben ist (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2 m.w.N.). - BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und …
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.). - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 196/90
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.). - BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90
Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt
Auszug aus BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
Hinzu kommen muß, daß der Tatentschluß konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang der zu verübenden Straftaten mitumfaßt (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.).
- LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22
Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt
Dementsprechend wurde zum Beispiel auch für einen für die Zeugenentschädigungen zuständigen Justizbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom 28.08.1992 - 3 StR 359/92, BeckRS 1992, 31079061;… a.A. Dierlamm/Becker in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 266 Rn. 77), einen Referenten im Verteidigungsministerium, der mit der Beschaffung von elektronischen Systemen für Kampfflugzeuge befasst war (BGH, Urteil vom 21.10.1994 - 2 StR 328/94, NStZ 1995, 144), und einen Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale, der im Bereich "Formulare" die Versorgung mit den erforderlichen Vordrucken sicherstellen sollte und hierzu Anbieter vorschlagen, Angebote prüfen und über Aufträge zu entscheiden hatte (BGH, Urteil vom 11.05.2001 - 3 StR 549/00, juris), eine Vermögensbetreuungspflicht bejaht. - BGH, 23.03.1993 - 3 StR 1/93
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Annahme einer …
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGH, Beschluß vom 28. August 1992 - 3 StR 359/92;… BGHR StGB vor § 1, fH, Gesamtvorsatz 19, 20, 21, 22; BGHSt 36, 105, 110 m.w.N.).Insbesondere bei einer über viele Jahre sich erstreckenden Handlungskette liegt es nicht nahe, daß sich der Täter zu ihrem Beginn konkrete Vorstellungen über Ablauf, Dauer und Umfang der zu verübenden Einzelakte zu bilden vermag und daß dies feststellbar ist (…BGHR StGB vor § 1, fH, Gesamtvorsatz 19, 21; BGH, Beschluß vom 28. August 1992 - 3 StR 359/92).
Sofern sein Verhalten als eine Reihe selbständiger Taten zu beurteilen ist, wäre ein Teil von ihnen verjährt und könnte nicht mehr geahndet werden (vgl. BGH, Beschluß vom 28. August 1992 - 3 StR 359/92;… BGHR StGB vor § 1 fH, Gesamtvorsatz 21).
- BGH, 19.11.1992 - 4 StR 541/92
Annahme einer fortgesetzten Handlung - Vorliegen eines erforderlichen …
Die Annahme eines Gesamtvorsatzes erscheint schon im Hinblick auf den beträchtlichen Tatzeitraum von zehn Jahren zweifelhaft (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91 - Beschluß vom 28. August 1992 - 3 StR 359/92).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1992 - 3 StR 359/92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Verfahrensgang
- BGH, 28.08.1992 - 3 StR 359/92
- BGH, 04.11.1992 - 3 StR 359/92
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