Rechtsprechung
| BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 30 BtMG; § 30a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Mittäterschaft; Beihilfe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wolters Kluwer
Vorsatz bzgl. einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit Betäubungsmitteln durch den Anbau von Marihuana in Kenntnis eines Betriebs von Plantagen durch andere Personen für denselben Hintermann
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 1
Vorsatz bzgl. einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit Betäubungsmitteln durch den Anbau von Marihuana in Kenntnis eines Betriebs von Plantagen durch andere Personen für denselben Hintermann - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 31.05.2010 - 1 KLs 3/10
- BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 58
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.). - BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.). - BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede …
Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
- BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, insoweit in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 nicht abgedruckt;… Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9;… Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01, BGHR BtMG § 30a Bande 10; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321). - BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22
Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung …
Seine Beteiligung am Umsatzgeschäft hat das Landgericht aber nicht festzustellen vermocht, insbesondere nicht, dass er in den beabsichtigten Verkauf eingebunden war oder anteilig am Erlös der Umsatzgeschäfte partizipieren sollte (vgl. BGH…, Urteil vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 Rn. 10). - BGH, 05.12.2018 - 4 StR 392/18
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Definition der …
Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58, 59; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).Es hätte daher weiterer Feststellungen bedurft, die den Schluss auf die Bereitschaft des Angeklagten tragen, im Rahmen der Gruppierung nach der Ernte der Cannabispflanzen aus der ersten Pflanzperiode an weiteren Pflanzperioden als Gehilfe mitzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58).
- BGH, 09.01.2025 - 3 StR 327/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme; …
Zudem ist nicht festgestellt, dass sie sich auch auf weitere Pflanzungen hätte erstrecken sollen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 392/18, NStZ 2019, 416; vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10; Urteil vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90 f.). - LG Bielefeld, 15.06.2023 - 20 KLs 29/22 Eine Einbindung des Angeklagten E1 in die Bandentaten der Angeklagten A, B und C aufgrund einer unter ihnen getroffenen Bandenabrede, die auf die gemeinschaftliche Begehung mehrerer selbständiger Betäubungsmitteldelikte für eine gewisse Dauer abzielt, konnte die Kammer insofern im Ergebnis nicht feststellen (Vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - 3 StR 363/10 = BeckRS 2010, 27620).
Eine Einbindung des Angeklagten D aufgrund einer etwaigen Bandenabrede, die auf die Begehung mehrerer selbständiger Betäubungsmitteldelikte für eine gewisse Dauer abzielt, konnte die Kammer insofern im Ergebnis nicht feststellen (Vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - 3 StR 363/10 = BeckRS 2010, 27620).
- BGH, 11.09.2024 - 3 StR 352/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen); zeitliche …
aa) In Bezug auf den Betrieb der Cannabis-Plantage lassen die Urteilsgründe keine Bewertung zu, ob insbesondere der Angeklagte S. als Mitglied einer Bande im Sinne von § 34 Abs. 4 Nr. 3 KCanG, § 30a Abs. 1 BtMG handelte (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschlüsse vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325; vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58;… Urteil vom 28. März 2018 - 2 StR 176/17, juris Rn. 15). - LG Krefeld, 06.03.2024 - 21 KLs 26/23 Denn auch wenn für die Annahme einer Bandenabrede nicht erforderlich ist, dass sich sämtliche Mitglieder einer bandenmäßig organisierten Gruppe persönlich verabredet haben und sich untereinander kennen, muss doch zumindest jeder den Willen haben, sich zur künftigen Begehung von (mehreren) Straftaten mit (mindestens) zwei anderen zu verbinden (vgl. hierzu und zum Folgenden: BGH, Beschluss vom 7.10.2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58; BGH (3. Strafsenat), Urteil vom 16.06.2005 - 3 StR 492/04, BeckRS 2005, 8570; BGH (5. Strafsenat), Beschluss vom 26.01.2011 - 5 StR 555/10, BeckRS 2011, 4357 mwN).
- LG Bielefeld, 17.12.2024 - 24 KLs 9/24 Für die Annahme von Beihilfe spricht zudem, dass er ohne jeden sonstigen Einfluss auf das eigentliche Umsatzgeschäft war, weder in die Herstellung noch in den geplanten Absatz eingebunden war und nur eine pauschale Entlohnung erhalten sollte (so auch BGH, Beschl. v. 07.10.2010, 3 StR 363/10).
- LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20 Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss v. 7.10.2010 - 3 StR 363/10; BGH;… Beschl. v. 11.01.2012, 5 StR 445/11, Rn. 11 - juris).
- LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19 Die Abrede der Beteiligten muss dabei darauf gerichtet sein, mehrere selbständige im Einzelnen noch nicht feststehende Straftaten eines bestimmten Deliktstypus zu begehen (vgl. BGH NStZ 2004, 298; 2006, 174 u. 176; NStZ-RR 2011, 58).
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