Rechtsprechung
| BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafrahmen - Erwägungen bei Tat - Täter und Gehilfe - Strafmilderung - Bindung an Milderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 324
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86
Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …
Auszug aus BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91
Wenn der besondere gesetzliche Milderungsgrund nicht zur Begründung des minder schweren Falles im Sinne des § 50 StGB "verbraucht" wird, ist der Strafrahmen - sei es der des minder schweren Falles aufgrund allgemeiner Milderungsgründe oder der des Grundtatbestandes - nach § 49 Abs. 1 StGB, im Fall der Beihilfe gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB obligatorisch, zu mildern (…vgl. BGHR StGB vor § 1 mF - Strafrahmenwahl 1, 3, 6-8; BGH NStZ 1987, 72). - BGH, 22.12.1988 - 2 StR 664/88
Zulässigkeit des Ausschlusses einer ganzen Deliktsgruppe generell von der …
Auszug aus BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91
Zur Prüfung, ob eine zwei Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird auf die in BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 3 und 8 abgedruckten Entscheidungen hingewiesen. - BGH, 20.07.1990 - 3 StR 211/90
Verbüßung zumindest eines Teils der Strafe aus generalpräventiven Gründen
Auszug aus BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91
Zur Prüfung, ob eine zwei Jahre nicht übersteigende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird auf die in BGHR StGB § 56 Abs. 3 - Verteidigung 3 und 8 abgedruckten Entscheidungen hingewiesen. - BGH, 23.10.1986 - 2 StR 467/86
Anforderung an die notwendige Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegens eines …
Auszug aus BGH, 30.10.1991 - 3 StR 368/91
Dabei kommt es darauf an, ob die Beihilfehandlung des Angeklagten (wenn auch unter Berücksichtigung der Haupttat) als minder schwer einzustufen ist (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Gesamtwürdigung 1).
- BGH, 01.04.1992 - 5 StR 97/92
Bewertung des Tatbeitrages eines Gehilfen als besonders schwerer Fall - …
Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; vgl. auch BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91; Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 StR 598/91 -). - BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92
Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall - …
Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Beihilfe unter Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat im Rahmen der umfassenden Würdigung und Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht (…vgl. BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.N.) als besonders schwerer Fall darstellt (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; BGH, Beschlüsse vom 12. September 1990 - 3 StR 270/90 und vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91 -, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.06.1992 - 4 StR 230/92
Vorliegen eines minder schweren Falls wegen Vorliegen zweier "vertypter" …
Sie läßt besorgen, daß die Strafkammer bei der Strafzumessung in erster Linie auf die Haupttat abgestellt und verkannt hat, daß der Strafrahmen nicht für die Tat als solche gewählt werden darf, vielmehr für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (ständ. Rechtspr.;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gehilfe 1; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1985 - 2 StR 371/85; Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91).
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