Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2013 - 3 StR 370/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Zählfehler im Urteilstenor - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abänderung und Klarstellung eines Schuldspruchs sowie Herabsetzung der ausgesprochenen Einzelfreiheitsstrafe nach einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1a S. 2
Abänderung und Klarstellung eines Schuldspruchs sowie Herabsetzung der ausgesprochenen Einzelfreiheitsstrafe nach einer Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 166
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08
Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug …
Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 370/13
Hingegen hat die Kennzeichnung eines gewerbsmäßig begangenen Betruges nach § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 StGB als 'besonders schwerer Fall' im Urteilstenor zu entfallen, da Regelbeispiele nicht in der Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08).
- BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …
Denn der Schuldspruch folgt aus § 177 Abs. 8 StGB und nicht aus § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB, weil Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle ebenso wie diejenigen für minder schwere Fälle grundsätzlich nicht in den Tenor aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287; vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08; vom 13. August 2008 - 2 StR 332/08; vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13).Denn der Schuldspruch folgt aus § 177 Abs. 8 StGB und nicht aus § 177 Abs. 9 Variante 3 StGB, weil Strafzumessungsregeln für besonders schwere Fälle ebenso wie diejenigen für minder schwere Fälle grundsätzlich nicht in den Tenor aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287; vom 15. April 2008 - 5 StR 68/08; vom 13. August 2008 - 2 StR 332/08; vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13).
- BGH, 27.01.2021 - 3 StR 416/20
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung; keine Aufnahme von Regelbeispiel und …
Die Kennzeichnung eines gewerbsmäßig begangenen Betruges nach § 263 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB als "besonders schwerer Fall' hat im Tenor zu entfallen, da Regelbeispiele nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 370/13, juris Rn. 2 mwN).
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