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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2004 - 3 StR 371/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8282
BGH, 13.10.2004 - 3 StR 371/04 (https://dejure.org/2004,8282)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2004 - 3 StR 371/04 (https://dejure.org/2004,8282)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04 (https://dejure.org/2004,8282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 354 StPO; § 52 StGB
    Schuldspruchänderung; Tateinheit (höchstpersönliche Rechtsgüter)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 3 StR 371/04
    Eine Schuldspruchänderung durch das Revisionsgericht ist auch dann möglich, wenn sie sich - wie hier - zum Nachteil des Angeklagten auswirkt (herrschende Meinung, vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 2 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord …

    Von diesem Grundsatz sind aber Ausnahmen in Fällen enger tatsächlicher Verflechtung der nacheinander vorgenommenen Angriffe auf verschiedene Geschädigte anerkannt (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Da aber das Schwurgericht die Tat, obwohl sie sich gegen zwei Personen richtete, unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerfrei als eine Tat im Rechtssinne bewertet hat (vgl. BGH NStZ 1993, 234; BGH, Beschlüsse vom 16. September 2004 - 3 StR 316/04, vom 13. Oktober 2004 - 3 StR 371/04 und vom 19. Oktober 2004 - 3 StR 221/04; Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05), scheidet eine auf die Tat zum Nachteil der Ehefrau beschränkte Teilaufhebung des angefochtenen Urteils aus (…BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • LG Essen, 14.12.2018 - 58 Ks 1/18
    Eine solche natürliche Handlungseinheit kann zwar bei Tötungshandlungen gegen zwei Personen vorliegen, wenn die Handlungen gegen die eine Person zur Tötung der anderen Person nur kurz unterbrochen werden soll (BGH, Beschluss v. 13.10.2004 - 3 StR 371/04).
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