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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2002 - 3 StR 372/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7180
BGH, 19.11.2002 - 3 StR 372/02 (https://dejure.org/2002,7180)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2002 - 3 StR 372/02 (https://dejure.org/2002,7180)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 (https://dejure.org/2002,7180)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO
    Unzulässigkeit des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen (vermeintliche Pflichtverletzungen des Verteidigers)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.09.1987 - 1 StR 386/87

    Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei - Beschränkung des Schuldumfangs - …

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 3 StR 372/02
    Die Wiedereinsetzung zur Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indes unzulässig (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 3 StR 372/02
    Die Wiedereinsetzung zur Ergänzung einer bereits erhobenen Verfahrensrüge ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs indes unzulässig (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 1, 3).
  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 458/03

    Einheitlichkeit der Revision (mehrere Verteidiger); Wiedereinsetzung in den …

    Rn. 7 Der Fall, daß zwei Verteidiger gleichzeitig tätig sind, ist nicht anders zu beurteilen, wie ein Tätigwerden nacheinander (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. April 2002 - 2 StR 75/02; BGH, Beschluß vom 8. Mai 2002 - 3 StR 8/02; BGH, Beschluß vom 19. November 2002 - 3 StR 372/02 und BGH, Beschluß vom 7. März 2003 - 2 StR 475/02).
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