Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2014 - 3 StR 377/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
Aufhebung der Schuldfähigkeit bei nicht vorwerfbar verminderter Einsichtsfähigkeit; rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Anordnungsvoraussetzungen bei unbefristeter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; innerer Zusammenhang zwischen abgeurteilter Tat und ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer erheblich verminderten Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Begehung einer Straftat
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13
Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen …
Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 377/14
Der Tatrichter muss die die Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5). - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 377/14
Denn wenn dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht in das Unrecht seines Handelns fehlt, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, juris Rn. 5 mwN).
- BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16
Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter …
Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725, vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 377/14, vom 30. September 2014 - 3 StR 261/14, vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, NJW 2014, 2738, vom 26. November 2013 - 3 StR 387/13 - und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, NStZ-RR 2013, 71 (Ls) mwN). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 67/16
Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem …
Der Tatrichter muss die die Unterbringung tragenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darstellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 377/14, juris Rn. 8).
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