Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1986 - 3 StR 377/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Keine Verhängung einer Geldstrafe im Hinblick auf die Folgen der Tat - Gefährliche Körperverletzung durch gemeinschaftliches Begehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1987, 243
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21
Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage: …
Der Gesetzgeber hat mit dem Opferschutzgesetz ausdrücklich von der bisherigen Parallelität von Neben- und Privatklage Abstand genommen und die "weitgespannte selbständige Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers als eines bloßen Zusatzbeteiligten im Offizialverfahren" eingeschränkt (…vgl. BT-Drucks. 10/5305, S. 14, 15; vgl. zur alten Rechtslage auch BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, juris Rn. 4). - BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90
Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …
Zwar dürfen - und müssen in der Regel auch - Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung straferhöhend gewertet werden, wenn der Täter sie verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnten und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85, 86; StV 1987, 100; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 46 Rdn. 23 mit weit. - BGH, 04.07.2002 - 3 StR 190/02
Voraussetzungen der Berücksichtigung mittelbarer Tatfolgen bei der Strafzumessung …
Sie können als verschuldete, weil voraussehbare Auswirkungen der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85).
- BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86
Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung
- BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14
Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)
Bedenklich sind, was entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 3 StR 496/12), die Ausführungen des Landgerichts zur Anwendung des § 21 StGB. - BGH, 18.06.2026 - 5 StR 691/25
Vorwurf gegen einen Vater wegen Zwangsprostitution seines minderjährigen Sohnes …
Rn. 20 Die aufgrund der Revisionen der Staatsanwaltschaft (§ 301 StPO) und des Nebenklägers (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, BGHR StPO § 401 Abs. 3 Satz 1 Nebenklägerrevision 1) veranlasste umfassende Nachprüfung des Urteils hat keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben. - BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12
Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren …
Die entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO gebotene Nachprüfung auch zugunsten der Rechtsmittelgegner (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, NStE Nr. 22 22 23 24 25 zu § 46 StGB; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.) hat allein den bereits (oben unter II. 2.) aufgezeigten Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten J. ergeben. - BGH, 11.11.2003 - 5 StR 482/03
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Auswirkungen der Tat zum …
- BGH, 27.03.1996 - 2 StR 72/96 Dem Angeklagten durften nämlich im Hinblick auf § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB nur solche Umstände straferschwerend angelastet werden, von denen er entweder Kenntnis oder sie billigend in Kauf genommen hatte oder die von ihm vorausgesehen werden konnten und deshalb ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 5; BGH Beschluß vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95 und Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
- BGH, 06.05.1998 - 2 StR 638/97
Bemessung von Einzelfreiheitsstrafen wegen versuchter Anstiftung zum Mord in zwei …
Die Angeklagte hat diesen Personenkreis auch schuldhaft in das Tatgeschehen einbezogen, weil der Angeklagten diese Tatfolgen bekannt oder für sie zumindest im wesentlichen voraussehbar waren und ihr somit vorzuwerfen sind (vgl. BGHSt 37, 179, 180; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1-4; BGH NStZ 1984, 85, 86;… Dreher/Tröndle StGB 48. Aufl. § 46 Rdn. 23 jeweils m.w.N.).
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