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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2697
BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63 (https://dejure.org/1963,2697)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1963 - 3 StR 38/63 (https://dejure.org/1963,2697)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1963 - 3 StR 38/63 (https://dejure.org/1963,2697)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortdauernde Teilnahme als Mitglied an einer Geheimverbindung

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Auch die verfassungsfeindliche Absicht des Angeklagten ist rechtlich einwandfrei festgestellt (§ 94 StGB; BGHSt 18, 246).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines …

    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Wenn auch durch dieses nach der Tat liegende Verhalten der Unrechtsgehalt der Tat selbst nicht verändert wird, so ist es nicht nur zulässig, dies bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, sondern es muss sogar berücksichtigt werden, wie in Rechtsprechung und Schrifttum allseitig anerkannt ist (BGHSt 1, 105, 106) [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51].
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) - …

    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Als Mitglied an einer Geheimverbindung nimmt teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und ausserdem für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird (RGSt 24, 328; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] und ständige Rechtsprechung).
  • RG, 17.10.1893 - 2572/93

    Was ist unter einer Verbindung im Sinne der §§ 128. 129 St.G.B.'s zu verstehen? …

    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Als Mitglied an einer Geheimverbindung nimmt teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und ausserdem für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird (RGSt 24, 328; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 24/60
    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Als Mitglied an einer Geheimverbindung nimmt teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und ausserdem für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird (RGSt 24, 328; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 17/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Hat der Täter eine Tätigkeit begonnen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken soll, setzt er sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht fort, so genügt es zur Erfüllung des Tatbestandes des § 128 StGB, dass er in Unterordnung unter den Willen der Verbindung seine Tätigkeit fortsetzen wollte (vgl. BGH 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961, 3 StR 13/62 vom 13. April 1962).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 13/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
    Hat der Täter eine Tätigkeit begonnen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken soll, setzt er sie aber aus irgendwelchen Gründen nicht fort, so genügt es zur Erfüllung des Tatbestandes des § 128 StGB, dass er in Unterordnung unter den Willen der Verbindung seine Tätigkeit fortsetzen wollte (vgl. BGH 3 StR 17/61 vom 5. Juli 1961, 3 StR 13/62 vom 13. April 1962).
  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche …

    Zwar scheint die in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs häufig wiederkehrende Formel, wonach sich als Mitglied beteiligt, wer seinen Willen dem der Organisation mit deren Einverständnis unterordnet und "in fortdauernder Weise für ihre Zwecke tätig wird" (vgl. BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1960, 1772; vgl. weiter die Urteile vom 30. März 1960 - 3 StR 7/60 , vom 13. Mai 1960 - 3 StR 15/60 , vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 , vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62 , vom 1. August 1962 - 3 StR 33/62 , vom 10. Juni 1963 - 3 StR 16/63 und vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63), die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts zu decken.

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63 - für die Erfüllung des Merkmals der Teilnahme als Mitglied im Sinne des § 128 StGB a.F. eine einmalige Tätigkeit genügen lassen, wenn der Täter nur in fortdauernder Weise für die Verbindung tätig werden wollte (vgl. auch Urteil vom 14. Januar 1964 - 3 StR 57/63).

    Daß eine einmalige Tätigkeit mit dem Willen künftiger Fortsetzung genügt, kommt auch in den Urteilen des Senats vom 5. Juli 1961 - 3 StR 17/61 , vom 2. Oktober 1963 - 3 StR 38/63 , vom 14. Januar 1964 - 3 StR 57/63 - und vom 23. März 1965 - 3 StR 2/65 - zum Ausdruck.

  • BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63

    Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische …

    Das Mitglied einer Geheimverbindung macht sich aber erst dann nach § 128 StGB strafbar, wenn es an der Verbindung "teilnimmt", d.h. in fortdauernder Weise für sie tätig wird (RGSt 24, 328; JW 1931, 3667), oder doch werden wollte (3 StR 38/63 vom 2. Oktober 1963 und 3 StR 57/63 vom 14. Januar 1964).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
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  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 45/63

    Voraussetzungen einer Strafaussetzung

    Die Strafkammer hätte daher auch erwägen müssen, ob nicht zu erwarten ist, dass der über sechzig Jahre alte und kranke Beschwerdeführer künftig die Gesetze der Bundesrepublik deshalb achten werde, weil ihn andernfalls die Vollstreckung der Strafe drohte Dadurch könnte die möglicherweise von ihm ausgehende Gefahr erneuter Straftaten schon gebannt sein (vgl. 3 StR 38/63 vom 2. Oktober 1963).
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