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| BGH, 15.11.2011 - 3 StR 380/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Rauchopium) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Grenzwert der nicht geringen Menge für Rauchopium
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
Grenzwert der nicht geringen Menge für Rauchopium - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 83/94
Auszug aus BGH, 15.11.2011 - 3 StR 380/11
Es kann offen bleiben, ob die vom Landgericht aufgeführten Gründe es rechtfertigen, den Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG für Rauchopium entgegen der Auffassung des Landgerichts Köln (Urteil vom 17. März 1993 - 108-86/92, StV 1993, 529) und des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 15. März 1994 - Ss 83/94) nunmehr bei 4, 5 g - statt bei 6 g - des Wirkstoffs Morphinhydrochlorid anzusetzen. - LG Köln, 17.03.1993 - 108-86/92
Auszug aus BGH, 15.11.2011 - 3 StR 380/11
Es kann offen bleiben, ob die vom Landgericht aufgeführten Gründe es rechtfertigen, den Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG für Rauchopium entgegen der Auffassung des Landgerichts Köln (Urteil vom 17. März 1993 - 108-86/92, StV 1993, 529) und des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 15. März 1994 - Ss 83/94) nunmehr bei 4, 5 g - statt bei 6 g - des Wirkstoffs Morphinhydrochlorid anzusetzen.
- BGH, 06.10.2020 - 2 StR 311/20
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung des …
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2011 (3 StR 380/11), der Rauchopium betraf, legt keinen Grenzwert fest. - BGH, 20.01.2022 - 2 StR 489/21
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Versuch: …
Die Annahme des Landgerichts, eine nicht geringe Menge an Rauchopium liege ab einem Morphingehalt von 16 g vor, beschwert den Angeklagten jedenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2011 - 3 StR 380/11, BeckRS 2011, 27883; Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, NStZ-RR 2017, 45 f.). - LG Kleve, 11.01.2021 - 120 KLs 37/20
Nicht geringe Menge, Opium, Rauchopium
Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 6.10.2020 - 2 StR 311/20 - den seinerzeit vom Tatgericht, welches keine näheren Ausführungen zu der Art des tatbetroffenen Opiums gemacht hatte, angesetzten Grenzwert zur nicht geringen Menge von 4, 5 g Morphinhydrochlorid bemängelt und auch Kritik an der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 17.3.1992 (StV 1993, 529 ff.), bestätigt durch Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 15.3.1994 (StV 1995, 306) geübt hat; die Kölner Gerichte waren seinerzeit bei Opium von einem Grenzwert von 6 g Morphinhydrochlorid ausgegangen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 15.11.2011 - 3 StR 380/11; für niedrigere Grenzwerte sprechen sich Cassardt NStZ 1995, 257, 258 sowie Megges/Steinke/Wasilewski NStZ 1985, 163 aus).
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