Rechtsprechung
| BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Verneinung eines minder schweren Falles bei einer versuchten Vergewaltigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; zu § 177 Abs. 2 StGB: Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 , vom 15. November 1979 - 1 StR 611/79 und 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80, mit weiteren Nachw.) kann auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit dazu fuhren, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist. - BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79
Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; zu § 177 Abs. 2 StGB: Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 , vom 15. November 1979 - 1 StR 611/79 und 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80, mit weiteren Nachw.) kann auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit dazu fuhren, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist. - BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80
Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; zu § 177 Abs. 2 StGB: Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 , vom 15. November 1979 - 1 StR 611/79 und 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80, mit weiteren Nachw.) kann auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit dazu fuhren, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist. - BGH, 15.11.1979 - 1 StR 611/79
Annahme eines minder schweren Falls von Vergewaltigung bei Vorliegen verminderter …
Auszug aus BGH, 03.10.1980 - 3 StR 380/80
Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; zu § 177 Abs. 2 StGB: Beschlüsse vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 , vom 15. November 1979 - 1 StR 611/79 und 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80, mit weiteren Nachw.) kann auch die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit dazu fuhren, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist.
- BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85
Anforderungen an die Begründung der Verneinung des Vorliegens eines minder …
Es läßt sich nicht ausschließen, daß dieser sachlich-rechtliche Mangel die Höhe der Strafe zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 3 StR 380/80). - BGH, 11.06.1981 - 2 StR 265/81 Es ist dabei nicht auf den Gesichtspunkt eingegangen, daß bereits eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Angeklagten dazu fuhren kann, die Annahme eines minder schweren Falles zu begründen, wenn angesichts der verminderten Schuldfähigkeit das Bild der Tat aus den sonstigen Erscheinungsformen derartiger Taten so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Schuldrahmen nicht angemessen ist (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH, Beschluß vom 3. Oktober 1980 - 3 StR 380/80).
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