Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Untreue aufgrund nicht rechtzeitiger Einlösung einer Forderung aus einem Wechsel - Sachliche Zuständigkeit der Strafkammer - Vermögensgefährdung durch die Hingabe der Wechsel - Gewähren eines Darlehens einer Finanzierungs-GmbH ohne Wissen einer vorangegangenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- RG, 04.03.1937 - 2 D 12/37
Wie unterscheidet sich die Pflicht, Vertragsbedingungen zu erfüllen, von der …
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92). - RG, 18.10.1934 - 2 D 1098/34
Gehört zum Tatbestande des § 266 StGB. n. F., daß die Handlung in einer Verfügung …
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92). - RG, 26.11.1934 - 2 D 1263/34
Macht sich, wer zugunsten einer Vereinigung die Ausrichtung eines Festes …
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92).
- BGH, 22.09.1959 - 1 StR 358/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Zu bemerken ist, daß im Hinblick auf die weite Fassung des § 266 StGB an den Nachweis der inneren Tatseite strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 358/59 - RGSt 68, 371, 374; 69, 15, 17; 71, 90, 92). - BGH, 24.02.1970 - 1 StR 557/69
Verfahrensrechtliche Behandlung einer sachlich nicht notwendigen Nachantragsklage …
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Eine Nachtragsanklage kommt nur dann in Betracht, wenn eine andere Tat im Sinne des § 264 StPO, also ein anderes geschichtliches Ereignis vorliegt als das, welches die zugelassene Anklage der Entscheidung des Gerichts unterstellt hat (vgl. BGH NJW 1970, 904). - BGH, 13.02.1962 - 5 StR 643/61
Verletzung der Geschlechtsehre eines jungen Mädchens als Beleidigung gegenüber …
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Dem Rechtsmittelgericht ist die Nachprüfung darüber versagt, ob die Eröffnung des Hauptverfahrens vor der Strafkammer wegen besonderer Bedeutung des Falles gerechtfertigt war (BGH, Urteil vom 13. Februar 1962 - 5 StR 643/61 - mitgeteilt bei Herlan GA 1963, 100). - BGH, 26.05.1971 - 3 StR 15/71
Betrug wegen Nichtabführens von Beiträgen zur Sozialversicherung - Anwendung …
Auszug aus BGH, 26.02.1975 - 3 StR 389/74
Das gilt jedoch nicht für § 74 Abs. 2 Satz 1 StGB, der gegenüber dem bisherigen Recht eine Verschärfung darstellt (…Schönke-Schröder 17. Aufl. Rdn. 3 zu § 74), denn in jedem Fall bedeutet die Erhöhung einer Freiheitsstrafe - selbst bei Wegfall einer Geldstrafe - eine Schlechterstellung des Angeklagten (BGH, Urteil vom 26. Mai 1971 - 3 StR 15/71), weil Geldstrafe stets milder ist als jede freiheitsentziehende Strafe (…Dreher 35. Aufl. Anm. 4 A e zu § 2 StGB).
- BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76
Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig …
Hat der Tatrichter beim Ausspruch einer Freiheitsstrafe von der Möglichkeit der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig erkannten Geldstrafen keinen Gebrauch gemacht, dann kann eine solche Entscheidung, wie der Senat in seinem Beschluß vom 30. Oktober 1975 in der vorliegenden Sache bereits ausgeführt hat, wegen des Verbots der Schlechterstellung in dem zweiten tatrichterlichen Urteil nicht mehr nachgeholt, sondern nur noch eine Gesamtgeldstrafe gebildet werden; denn da Freiheitsstrafe in jedem Fall im Verhältnis zur Geldstrafe als das schwerere Übel anzusehen ist (BGH, Urteile vom 26. Mai 1971 - 3 StR 15/71 - und vom 26. Februar 1975 - 3 StR 389/74 - sowie Beschluß vom 21. Mai 1975 - 3 StR 71/75 (S) -), würde der Angeklagte durch die mit einer Erhöhung der Freiheitsstrafe verbundene Einbeziehung einer oder mehrerer Geldstrafen erst in dem zweiten Urteil gegenüber dem Rechtszustand im Zeitpunkt des ersten Urteils eine Verschlechterung erfahren. - BGH, 21.05.1975 - 3 StR 71/75
Zulässigkeit der Rücknahme eines Strafantrags in der Revisionsinstanz
Sollte das nicht der Fall sein, so würde freilich die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus der Geldstrafe und den hier verhängten Einzelfreiheitsstrafen wegen des Verbots der Schlechterstellung nicht mehr in Betracht kommen, weil jede Erhöhung einer Freiheitsstrafe - selbst bei Wegfall der Geldstrafe - als das schwerere Übel anzusehen ist (OLG Hamm in MDR 72, 162; BGH…, Urt. vom 26. Mai 1971 - 3 StR 15/71 - und vom 26. Februar 1975 - 3 StR 389/74). - BGH, 31.03.1976 - 3 StR 502/75
Bedeutung eines langen Zeitablaufs seit einer Tat für die Bestrafung eines Täters …
Deshalb ist hier das zur Tatzeit geltende Gesetz das mildere i.S. des § 2 Abs. 3 StGB, so daß die Einbeziehung der Geldstrafe hätte unterbleiben müssen (BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 3 StR 389/74 - KG JR 1971, 254; BayObLG … - BGH, 25.10.1977 - 5 StR 304/77
Betrug und Untreue durch den Geschäftsführer einer Landwirtschaftlichen …
Nach den Feststellungen hat der Angeklagte bewußt billigend in Kauf genommen, daß die LBG die für die KG aufgewendeten Beträge nicht zurückerhielt und dadurch einen Schaden in der Größenordnung des tatsächlich eingetretenen Forderungsausfalls erlitt (UA S. 31); unter diesen Umständen ist nicht zu besorgen, daß das Landgericht die strengen Anforderungen verkannt hat, die bei der Untreue an den Vorsatz, zumal den bedingten Vorsatz, zu stellen sind (BGH NJW 1975, 1235, 1236; 3 StR 389/74 vom 26. Februar 1975, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 543).
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