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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5787
BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94 (https://dejure.org/1994,5787)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 StR 39/94 (https://dejure.org/1994,5787)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 (https://dejure.org/1994,5787)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - kommt eine fortgesetzte Handlung jedenfalls bei den Tatbeständen der §§ 173, 174, 176 und 263 StGB schon aus Rechtsgründen nicht (mehr) in Betracht.
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94
    Zu den Anforderungen an die Feststellungen bei Serienstraftaten verweist der Senat auf seinen zur Veröffentlichung bestimmtenBeschluß vom 25. März 1994 - 3 StR 18/94.
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer …

    Auszug aus BGH, 16.05.1994 - 3 StR 39/94
    Die Einzelstrafen für die sexuellen Handlungen zum Nachteil von R. L. dürfen jeweils nicht mehr als fünf Jahre, die für die sexuellen Handlungen zum Nachteil von H. L. jeweils nicht mehr als ein Jahr und sechs Monate betragen (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 5).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch - …

    Zwar erachtet der Senat bei einer erst nach Jahren aufgedeckten Vielzahl sexueller Übergriffe auf ein allein als Beweismittel zur Verfügung stehendes Kind eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, vom Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, zur Festlegung einer Mindestzahl der nicht notwendig näher individualisierten Einzeltaten im Tatzeitraum gelangt, für methodisch geeignet (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, insoweit in Abgrenzung zu BGH NStZ 1994, 352; vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 StR 39/94 -).
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