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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.11.1973

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,5757
BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73 (https://dejure.org/1974,5757)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1974 - 3 StR 4/73 (https://dejure.org/1974,5757)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1974 - 3 StR 4/73 (https://dejure.org/1974,5757)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines gesetzlich dazu nicht berufenen Schöffen an einem Urteil - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Strafgerichts - Öffentlich verkündeter Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit im Strafprozess

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1968 - 2 StR 322/68

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Laienrichters wegen von ihm im …

    Auszug aus BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73
    Durch Verfügung des Vorsitzenden vom 23. März 1971 wurde der Hauptschöffe Z. wegen Verhinderung aus beruflichen Gründen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung entbunden, was zur Folge hatte, daß nunmehr der Ergänzungsschöffe Bruno J. an die Stelle des ausgeschiedenen Hauptschöffen trat (BGHSt 18, 349 und 22, 289, 293).
  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 577/62
    Auszug aus BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73
    Durch Verfügung des Vorsitzenden vom 23. März 1971 wurde der Hauptschöffe Z. wegen Verhinderung aus beruflichen Gründen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung entbunden, was zur Folge hatte, daß nunmehr der Ergänzungsschöffe Bruno J. an die Stelle des ausgeschiedenen Hauptschöffen trat (BGHSt 18, 349 und 22, 289, 293).
  • RG, 14.02.1936 - 1 D 63/36

    Ist es ein unbedingter Revisionsgrund, wenn das Gericht in einer teilweise nicht …

    Auszug aus BGH, 06.02.1974 - 3 StR 4/73
    Nachdem der Ausschluß der Öffentlichkeit zunächst auf die Vernehmung des Angeklagten T. beschränkt war, hätte es zur Anordnung des Ausschlusses der Öffentlichkeit für einen weiteren Teil der Beweisaufnahme gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG eines öffentlich verkündeten Beschlusses bedurft (RGSt 70, 109, 111).
  • BGH, 19.12.1974 - 1 StR 313/74

    Unterzeichnung eines Protokolls über ein Rechtsgeschäft durch einen mitwirkenden …

    Der in Beachtung der für die Reihenfolge in Betracht kommenden Gesichtspunkte vor ihr - wenn auch möglicherweise am gleichen Tag - als Ergänzungsschöffe herangezogene Hilfsschöffe hätte für den entbundenen Hauptschöffen in das Quorum eintreten müssen (BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH, Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 - BGH, Urteil vom 2. Juli 1974 - 1 StR 177/74 -).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die …

    Das ist in der Rechtsprechung anerkannt (KG HRR 1932, 693; RGSt 70, 109, 111 f; BGH bei Dallinger MDR 1966, 728; 1972, 926; BGH, Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73; Beschluß vom 1. Juli 1976 - 4 StR 304/76; Beschluß vom 12. Oktober 1976 - 1 StR 496/76; Urteil vom 18. April 1980 - 2 StR 93/80).
  • BGH, 31.08.1977 - 3 StR 328/77

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Heranziehung eines …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 - und vom 28. September 1976 - 5 StR 434/76 -) ist der Hilfsschöffe, dessen Zuziehung als Ergänzungsschöffe angeordnet ist, stets für einen ausgefallenen Hauptschöffen heranzuziehen, gleichgültig, ob der Verhindederungsgrund während der Hauptverhandlung oder vor ihrem Beginn eintritt.
  • BGH, 29.05.1974 - 1 StR 145/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Die Folgerung, daß das erkennende Gericht vorschriftswidrig besetzt gewesen sei, muß auch gezogen werden, wenn (in Übereinstimmung mit BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH, Urt. vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 -) angenommen wird, daß der Ergänzungsschöffe auch an die Stelle eines bereits vor Beginn der Hauptverhandlung ausfallenden Hauptschöffen zu treten habe.
  • BGH, 13.06.1980 - 3 StR 151/80

    Nichtverkündung eines Ausschlusses der Öffentlichkeit in einer Hauptverhandlung

    Dieser Verstoß gegen § 174 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz GVG stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 338 Nr. 6 StPO; RGSt 70, 109 ff, 112; BGH bei Dallinger in MDR 1972, S 922 ff, 926; BGH, Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 - BGH, Beschluß vom 1. Juli 1976 - 4 StR 304/76 -).
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 440/75

    Heranziehung eines Hilfsschöffen für einen ausgefallenen Hauptschöffen - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Hilfsschöffe, dessen Zuziehung als Erganzungsschöffe angeordnet worden ist, stets für einen ausgefallenen Hauptschöffen heranzuziehen, gleichgültig, ob der Verhinderungsgrund während der Hauptverhandlung oder vor ihrem Beginn eintritt (BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH, Urteile vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 - und vom 25. Juni 1974 - 1 StR 177/74 - BGH, Beschlüsse vom 4. März 1975 - 5 StR 516/74 - und vom 9. April 1975 - 2 StR 310/74).
  • BGH, 04.03.1975 - 5 StR 516/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts mit Schöffen - …

    Denn ein Ergänzungsschöffe ist stets für einen ausgefallenen Hauptschöffen heranzuziehen, gleichgültig, ob der Verhinderungsgrund während der Hauptverhandlung oder vor deren Beginn eintritt (BGHSt 18, 349, 351; 22, 289, 293; BGH 2 StR 616/64 vom 17. Februar 1965; 5 StR 43/73 vom 20. März 1973; 3 StR 4/73 vom 6. Februar 1974; 1 StR 177/74 vom 2. Juli 1974).
  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 177/74

    Vorschriftswidrige Besetzung eines Gerichts - Ersetzung eines von der …

    Der in dieser Entscheidung eingenommene eindeutige Standpunkt zu einer vom Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz Widerspruchs in der Literatur (vgl. Kern JZ 1963, 767, 768;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 192 Anm. II 6 b) aufrecht erhalten worden (vgl. BGHSt 22, 289, 293; BGH, Urteil vom 6. Februar 1974 - 3 StR 4/73 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,6681
BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73 (https://dejure.org/1973,6681)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1973 - 3 StR 4/73 (https://dejure.org/1973,6681)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1973 - 3 StR 4/73 (https://dejure.org/1973,6681)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Tätigkeit - Verletzung der Amtsverschwiegenheit - Auslegung von Rechtsbegriffen - Herbeiführung der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73
    Daraus ist allenfalls zu schließen, daß ihm der Gefährdungserfolg nicht erwünscht war; das aber steht der Annahme bedingten Vorsatzes nicht entgegen (BGHSt 7, 363, 369; BGH NJW 1963, 2236, insoweit in BGHSt 19, 101 nicht abgedruckt; BGH NJW 1968, 660).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73
    Daraus ist allenfalls zu schließen, daß ihm der Gefährdungserfolg nicht erwünscht war; das aber steht der Annahme bedingten Vorsatzes nicht entgegen (BGHSt 7, 363, 369; BGH NJW 1963, 2236, insoweit in BGHSt 19, 101 nicht abgedruckt; BGH NJW 1968, 660).
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen …

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73
    Daraus ist allenfalls zu schließen, daß ihm der Gefährdungserfolg nicht erwünscht war; das aber steht der Annahme bedingten Vorsatzes nicht entgegen (BGHSt 7, 363, 369; BGH NJW 1963, 2236, insoweit in BGHSt 19, 101 nicht abgedruckt; BGH NJW 1968, 660).
  • BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71

    Vornahme einer Tötungshandlung durch den Angeklagten zur Befriedigung seines …

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73
    Auch eine beim Täter etwa vorhandene unbestimmte Hoffnung, der Tatbestand werde nicht verwirklicht, schlösse die Annahme bedingten Vorsatzes nicht aus (BGH, Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65, S. 5 UA; Urteil vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71, S. 5 UA).
  • BGH, 18.01.1966 - 1 StR 558/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …

    Auszug aus BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73
    Auch eine beim Täter etwa vorhandene unbestimmte Hoffnung, der Tatbestand werde nicht verwirklicht, schlösse die Annahme bedingten Vorsatzes nicht aus (BGH, Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65, S. 5 UA; Urteil vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71, S. 5 UA).
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