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| BGH, 17.07.1991 - 3 StR 4/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision - Fehlendes Protokoll - Hauptverhandlungsprotokolls - Revisionsgrund - Mangelhaftigkeit eines Protokolls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1991, 502
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89
Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen
Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 3 StR 4/91
Es soll die einfache und sich Feststellung eines - formgerecht gerügten - rechtsfehlerhaften Verhaltens des Gerichts, sofern es wesentliche Förmlichkeiten betrifft, ermöglichen; leichtere Rügemöglichkeit eines Beschwerdeführers bezweckt es jedoch nicht (vgl. BGHSt 36, 354, 358 [BGH 06.02.1990 - 2 StR 29/89] und 360) Es ist ein mit formeller Beweiskraft ausgestattetes Beweismittel, das dem Beschwerdeführer während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Verfügung stehen soll (§ 273 Abs. 4 StPO). - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 3 StR 4/91
Auf der Mangelhaftigkeit oder dem Fehlen des Protokolls kann das Urteil, wie § 337 StPO voraussetzt, nicht beruhen (vgl. RG JW 1922, 1044; RG HRR 1940 Nr. 343; BGH NJW 1954, 1496; BGHSt 7 162, 163; BGH Beschluß vom 4.6.1980 - 4 StR 274/80). - BGH, 04.06.1980 - 4 StR 274/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Revision durch …
Auszug aus BGH, 17.07.1991 - 3 StR 4/91
Auf der Mangelhaftigkeit oder dem Fehlen des Protokolls kann das Urteil, wie § 337 StPO voraussetzt, nicht beruhen (vgl. RG JW 1922, 1044; RG HRR 1940 Nr. 343; BGH NJW 1954, 1496; BGHSt 7 162, 163; BGH Beschluß vom 4.6.1980 - 4 StR 274/80).
- BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12
Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der …
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass mit dem Protokoll schon zu Beginn der regelmäßig mit der Urteilszustellung in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist eine abgeschlossene Grundlage für die Entscheidung über die Anbringung von Verfahrensrügen vorliegt, die dem Anfechtungsberechtigten während der gesamten Revisionsbegründungsfrist zur Einsichtnahme offensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90, BGHSt 37, 287, 288; vom 24. Oktober 2001 - 1 StR 163/01, NStZ 2002, 160, 161; vom 17. Juli 1991 - 3 StR 4/91, NStZ 1991, 502 f.;… Entwurf der Bundesregierung zum StPÄG 1964, BR-Drucks. 9/62, S. 41).
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