Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 174 StGB; § 177 StGB
Sexueller Übergriff; sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Vergewaltigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerer sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 10.07.2020 - 203 Js 294/18
- BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20
- BGH, 20.05.2021 - 3 StR 420/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.11.2017 - 2 StR 111/17
Sexueller Übergriff (Verhältnis zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger …
Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20
Da sowohl nach § 177 Abs. 6 StGB als auch nach § 179 Abs. 5 StGB aF ein Strafrahmen von zwei Jahren bis 15 Jahren Freiheitsstrafe eröffnet war, also bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise das gegenwärtige Recht nicht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte gemäß § 2 Abs. 1 StGB das zur Tatzeit geltende Gesetz zur Anwendung gelangen und der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB aF in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB in vier Fällen verurteilt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33 f.; vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 242).Der Strafzumessung hat das Landgericht für diese Taten rechtsfehlerfrei gemäß § 2 Abs. 3 StGB jeweils den Strafrahmen des § 177 Abs. 1, 2 StGB zu Grunde gelegt, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht und damit milder ist als der Strafrahmen des § 179 Abs. 1 StGB aF, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsah (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
- BGH, 16.05.2017 - 3 StR 43/17
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Vollzug des Beischlafs; …
Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20
Da sowohl nach § 177 Abs. 6 StGB als auch nach § 179 Abs. 5 StGB aF ein Strafrahmen von zwei Jahren bis 15 Jahren Freiheitsstrafe eröffnet war, also bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise das gegenwärtige Recht nicht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte gemäß § 2 Abs. 1 StGB das zur Tatzeit geltende Gesetz zur Anwendung gelangen und der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB aF in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB in vier Fällen verurteilt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33 f.; vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 242).Der Strafzumessung hat das Landgericht für diese Taten rechtsfehlerfrei gemäß § 2 Abs. 3 StGB jeweils den Strafrahmen des § 177 Abs. 1, 2 StGB zu Grunde gelegt, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht und damit milder ist als der Strafrahmen des § 179 Abs. 1 StGB aF, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsah (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
- BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16
Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen …
Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20
Da sowohl nach § 177 Abs. 6 StGB als auch nach § 179 Abs. 5 StGB aF ein Strafrahmen von zwei Jahren bis 15 Jahren Freiheitsstrafe eröffnet war, also bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise das gegenwärtige Recht nicht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte gemäß § 2 Abs. 1 StGB das zur Tatzeit geltende Gesetz zur Anwendung gelangen und der Angeklagte wegen schweren sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB aF in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB in vier Fällen verurteilt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33 f.; vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 242). - BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16
Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung …
Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20
Der Strafzumessung hat das Landgericht für diese Taten rechtsfehlerfrei gemäß § 2 Abs. 3 StGB jeweils den Strafrahmen des § 177 Abs. 1, 2 StGB zu Grunde gelegt, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht und damit milder ist als der Strafrahmen des § 179 Abs. 1 StGB aF, der Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsah (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2017 - 2 StR 111/17, NStZ-RR 2018, 107, 108; vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.05.2021 - 3 StR 420/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 33 StPO
Zurückweisung der Gegenvorstellung - bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Gegenvorstellung
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Gegenvorstellung
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Gegenvorstellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 10.07.2020 - 203 Js 294/18
- BGH, 26.01.2021 - 3 StR 420/20
- BGH, 20.05.2021 - 3 StR 420/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.2020 - 3 StR 14/20
Zurückweisung einer Gegenvorstellung
Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 420/20
Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGH, Beschluss vom 9. April 2020 - 3 StR 14/20, juris Rn. 2 mwN.).
- BGH, 19.01.2023 - 4 StR 430/22
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Anhörungsrüge
Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 StR 499/21; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 420/20 mwN). - BGH, 07.07.2022 - 4 StR 499/21
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Beschluss
Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 420/20 mwN).
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