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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7069
BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03 (https://dejure.org/2003,7069)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - 3 StR 430/03 (https://dejure.org/2003,7069)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03 (https://dejure.org/2003,7069)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 41 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB
    Härteausgleich bei unmöglicher nachträglicher Gesamtstrafenbildung (zusätzliche Geldstrafe)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 41

  • Wolters Kluwer

    Erkennung auf eine Gesamtgeldstrafe; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen im einzubeziehenden Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 106
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03
    In beiden Fällen kommt mangels Einzelstrafen eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht in Betracht (vgl. BGHSt 43, 34).

    Gegebenenfalls wäre daher die ohne die frühere Verurteilung an sich schuldangemessene neue Strafe entsprechend herabzusetzen gewesen (BGHSt 43, 34, 36).

  • BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93

    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des …

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03
    Daraus ergibt sich, daß das Landgericht entweder für zwei oder drei der Taten gemäß § 41 StGB eine zusätzliche Geldstrafe verhängen wollte und die Festsetzung von Einzelstrafen unterlassen oder rechtsirrig (vgl. BGHR StGB § 41 Geldstrafe 2) gemeint hat, die Geldstrafe als zusätzliche Sanktion für sämtliche abgeurteilten Taten, die jeweils der Bereicherung dienten, verhängen zu können.
  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 432/20

    Räuberische Erpressung (Finalität: konkludente Drohung und bloßes Ausnutzen …

    § 55 StGB findet jedoch keine Anwendung, wenn das frühere Urteil - wie hier - auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält; das Tatgericht hat in diesem Fall einen Härteausgleich bei der Bemessung der neuen Strafe vorzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 1997 - 2 StR 107/97, NJW 1997, 1993, 1994; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106, 107; vom 4. September 2019 - 4 StR 294/19 mwN).
  • BGH, 23.04.2025 - 5 StR 422/24

    Verjährungsbeginn bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Reichweite …

    Rn. 35 Ein Fall, in dem allein noch ein Härteausgleich vorzunehmen wäre, liegt nicht vor (…vgl. für den Ausschluss des Beschlussverfahrens, wenn keine Einzelstrafen festgesetzt wurden BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22 Rn. 3;… vom 24. April 2024 - 5 StR 123/24 Rn. 5;… vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23 Rn. 5;… vom 18. Juli 2023 - 5 StR 118/23 Rn. 5; zum Sonderfall bei unbestimmter Festsetzung einer zusätzlich gemäß § 41 StGB verhängten Geldstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106 f.).
  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 2 RVs 5/10
    Die Einbeziehung einer Gesamtstrafe ist rechtsfehlerhaft ( BGH…, Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00 -, zitiert nach juris Rn. 4; BGH, NStZ 1997, 486 f.;… Fischer, StGB, 57. Aufl. 2010, § 55 Rn. 8; Bringewat, NStZ 1988, 72), da eine Gesamtstrafe nur aus Einzelstrafen gebildet werden kann ( BGH, NJW 1959, 54, 55; NJW 1960, 2153; NStZ-RR 2004, 106).

    Nach anderer Auffassung ist wegen Unzulässigkeit der fiktiven Auflösung in Einzelstrafen ( BGH, NStZ 1996, 228, 229 - 3 StR 550/95; NStZ-RR 1999, 137 - 3 ARs 17/98) gegebenenfalls ein Härteausgleich durchzuführen (so BGH, NStZ 1997, 486, 487 - 2 StR 107/97; NStZ-RR 1998, 296 - 4 StR 230/98; NStZ-RR 2004, 106, 107).

    Der Tatrichter kann einen Härteausgleich sowohl bei der Zumessung der Einzelstrafen vornehmen (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 106, 107; NStZ 1997, 486, 487; BGH…, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84 -, zitiert nach juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 -, zitiert nach juris Rn. 11; OLG Hamm, NJW 2008, 2358, 2359) als auch im Rahmen einer ohnehin erforderlichen Gesamtstrafenbildung berücksichtigen ( OLG Naumburg…, Beschluss vom 15. März 2001 - 2 Ss 25/01 -, zitiert nach juris Rn. 9).

  • BGH, 04.09.2019 - 4 StR 294/19

    Die rechtskräftige Gesamtstrafe ohne Einzelstrafen - und die spätere weitere …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des 1., 2., 3. und 4. Strafsenats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106;… vom 29. März 2006 - 2 StR 579/05, juris, Rn. 7).
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