Rechtsprechung
| BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Revision - Schwerer Bandendiebstahl - Wohnungseinbruchsdiebstahl - Diebstahl - Versuch - Allgemeine Sachrüge - Zäsurwirkung - Strafbefehl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Zäsurwirkung eines Urteils bei Einspruch gegen einen Strafbefehl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 590
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01
Bei einem Strafbefehl ist für die Zäsurwirkung zwar regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses maßgeblich (BGHSt 33, 230), dies gilt jedoch nicht, wenn nach Einspruchseinlegung durch Urteil entschieden wird, (…BGHR. StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 55, Rdn. 10). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01
Rn. 5 Zäsurwirkung entfaltet gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB das Urteil in dem früheren Verfahren, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten; das kann auch ein Berufungsurteil sein (vgl. BGHSt 4, 366;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 55 Rdn. 7). - BGH, 23.06.1988 - 4 StR 164/88
Abweisung der Revision
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01
Entsprechend bildet die nächste Verurteilung eine weitere Zäsur (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 4). - BGH, 09.11.1988 - 3 StR 332/88
Bindungswirkung der Feststellungen zum Schuldspruch im Rahmen einer …
Auszug aus BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01
Rn. 2 "Die auf die Sachrüge vorzunehmende Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe ergibt genügend Anhaltspunkte dafür (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 8), dass das Landgericht sich zu Unrecht gehindert gesehen hat, mit den Einzelstrafen des Landgerichts Bielefeld vom 3. November 2000 eine Gesamtstrafe zu bilden, weil es gemeint hat, dem stehe eine in jene Verurteilung einbezogene Strafe (aus dem) Urteil des Amtsgerichts Herford vom 31. Oktober 1997 entgegen (UA S. 58).
- BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls: …
Im Strafbefehlsverfahren ist für die Zäsurwirkung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls maßgeblich, sofern gegen diesen kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3 StPO;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1985 - 4 StR 153/85 Rn. 5 f., BGHSt 33, 230 und vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01 Rn. 6;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 7 und 10 mwN).Wurde Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und hierauf eine Hauptverhandlung durchgeführt, so ist das auf diese ergangene letzte Sachurteil maßgebend (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01 Rn. 6 …und vom 9. August 2000 - 2 StR 286/00 Rn. 3 ff.;… LK-Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 8;… SK-Jäger, StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 6).
Das ist - ebenso wie bei einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12 Rn. 2 und vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01 Rn. 5) - auch nach einer Beschränkung eines Einspruchs auf den Strafausspruch oder einen Teil des Strafausspruchs der Fall (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60 Rn. 6, BGHSt 15, 66 - zur Beschränkung auf die Bewährungsentscheidung;… Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder aaO, § 55 Rn. 7 und 10 mwN).
- BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19
Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe …
Maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Sachentscheidung ist dabei grundsätzlich das Datum des Erlasses des Strafbefehls, es sei denn, dass nach einem Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ein Urteil ergeht; dann ist auf den Tag des Urteils abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 10). - OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 480/07
Falsche Identitätsangaben gegenüber Ausländerbehörde
Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass zur revisionsgerichtlichen Überprüfung, ob ggf. eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus einer früherern Verurteilung in Betracht kommt, grundsätzlich die Angabe erforderlich ist, wann die Vorverurteilung rechtskräftig geworden ist bzw. wann das letzte Urteil, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten (ggf. ein Berufungsurteil), ergangen ist (vgl. dazu BGH NStZ 2002, 590).
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18
Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende …
Anderenfalls bestünde die Möglichkeit, dass in den jeweiligen Verfahren den benannten Entscheidungen der Amtsgerichte Osnabrück und Bielefeld zeitlich folgend noch weitere tatrichterliche Urteile verkündet wurden; auch dies wäre darzulegen gewesen (s. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, juris Rn. 5;… Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1475). - BGH, 08.01.2013 - 5 StR 594/12
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Anforderungen an die Urteilsgründe)
Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob in dem - ausweislich der Urteilsgründe seit 13. Oktober 2011 rechtskräftigen - Urteil des Amtsgerichts Eisleben vom 12. Januar 2011 die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft worden sind und ihm damit Zäsurwirkung im Sinne des § 55 Abs. 1 StGB zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590). - BGH, 27.08.2020 - 4 StR 222/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Sinn und Zweck; Zäsurwirkung)
Durch dieses Urteil wird eine Zäsur gebildet, sodass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 ? 3 StR 448/01, NStZ 2 3 4 2002, 590; Urteil vom 13. November 1985 - 3 StR 311/85, BGHSt 33, 367, 368 mwN). - OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren …
Rn. 8 2) Für das Strafbefehlsverfahren ist dabei durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass es auf den Erlass des Strafbefehls ankommt, soweit kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3; BGHSt 33, 230); ansonsten ist das letzte Sachurteil maßgeblich, das auf die wegen des Einspruchs durchgeführte Hauptverhandlung ergeht (BGH NStZ 2002, 590; Beschluss vom 9.8.2000 - 2 StR 286/00, juris;… LK-Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 5;… SK-Jäger, StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 6). - BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; letzte tatrichterliche …
Das kann auch ein Berufungsurteil sein (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 7), wobei nicht entgegensteht, dass die Berufung auf den Strafausspruch beschränkt war.
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