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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449, 450/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,796
BGH, 08.10.1981 - 3 StR 449, 450/81 (https://dejure.org/1981,796)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1981 - 3 StR 449, 450/81 (https://dejure.org/1981,796)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1981 - 3 StR 449, 450/81 (https://dejure.org/1981,796)
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Niederbrüllen des Dozenten - Gefängnisstrafe

§ 240 StGB, "Gewalt" erfordert keine erhebliche Körperkraft, Drohung mit einem empfindlichen Übel durch Androhung, die Vorlesung weiter zu stören;

§ 123 StGB, ein nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sofort vollziehbares Hausverbot ist trotz Anfechtung strafrechtlich beachtlich;

Wirksamkeit eines Hausverbots ohne ordnungsgemäße Zustellung, Unanwendbarkeit von § 9 Abs. 2 LVwZG für die materielle Wirksamkeitsfrage

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Revision - Beschränkung der Verteidigung - Beschneidung des Fragerechts - Hausfriedensbruch - Störung von Vorlesungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Revision ; Beschränkung der Verteidigung; Beschneidung des Fragerechts ; Hausfriedensbruch; Störung von Vorlesungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Revision ; Beschränkung der Verteidigung; Beschneidung des Fragerechts ; Hausfriedensbruch; Störung von Vorlesungen

Besprechungen u.ä.

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 189
  • MDR 1982, 157
  • NStZ 1982, 158
  • NStZ 1982, 160
  • StV 1983, 139
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Rn. 35 c) Der 3. Strafsenat verweist auf seine Entscheidung zur Nötigung bei Vorlesungsstörungen (NJW 1982, S. 189).

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46).

  • BAG, 28.09.2016 - 5 AZR 224/16

    Annahmeverzug - Hausverbot

    Damit wäre der Kläger, wollte er sich nicht strafbar machen (zur strafrechtlichen Beachtlichkeit auch des mit Rechtsmitteln angegriffenen Hausverbots sh. BGH 8. Oktober 1981 - 3 StR 449/80 -, - 3 StR 450/80 - zu II 4 a aa der Gründe;… Fischer aaO Rn. 21 mwN), aufgrund des ihm erteilten Hausverbots wenn nicht tatsächlich, so doch rechtlich gehindert, an die Arbeitsstelle zu gelangen und die dort geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Der Senat braucht nicht allgemein zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Demonstrationen, die um der größeren Öffentlichkeitswirkung wegen darauf angelegt sind, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit anderer durch Gewalt zu beeinträchtigen, stets oder nur unter zusätzlichen Voraussetzungen nach § 240 StGB strafbar sind (vgl. BGHSt 23, 46 [54 ff.]; BGH NJW 1982, 189 f.;… Eser a.a.O. § 240 Rn. 24c ff.;… Herzog a.a.O. Art. 8 Rn. 62; vgl. auch BGHZ 59, 30 [34 ff.]; 63, 124 [127 ff.]).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen …

    Anders als in Fällen, in denen das Opfer bei einer bloß verbalen Einwirkung durch den Inhalt der Äußerung zur Aufgabe eines geleisteten oder erwarteten Widerstands motiviert werden soll (…vgl. LK/Altvater, StGB, 12. Aufl., § 240 Rn. 44), lag hier ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlich empfundener Zwang vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1981 - 3 StR 449/81, NJW 1982, 189;… LK/Altvater, StGB, 12. Aufl., § 240 Rn. 20).
  • BGH, 17.11.2000 - 3 StR 389/00

    Fragerecht des Verteidigers (Begründung bei Zurückweisung einer ungeeigneten oder …

    Das schließt die Annahme einer Beeinträchtigung der Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt i.S.d. § 338 Nr. 8 StPO hier aus (vgl. zur Beschränkung der Verteidigung durch die Nichtzulassung weiterer Fragen BGH NStZ 1982, 158, 159).
  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 338 Nr. 8 StPO vielmehr nur dann gegeben, wenn die Möglichkeit eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verfahrensverstoß und dem Urteil konkret besteht (BGHSt 30, 131, 135 und 44, 82, 90; NStZ 1982, 158 f.; 1997, 43, 44;… BGHR § 338 Nr. 8 Beschränkung 2, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 338 Rdn. 58).
  • OLG Koblenz, 02.03.1993 - 3 Ss 13/93

    Empfindliches Übel; Drohung

    Bei den in der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fällen, in denen Lärm als Gewalt angesehen wurde, war die Lärmausübung so außerordentlich, daß die Einwirkung nicht nur als seelischer, sondern auch als unmittelbar körperlicher Zwang empfunden wurde (vgl. etwa BGH NStZ 1982, 158 ; KG JR 1979, 162; OLG Koblenz, NStE Nr. 6 zu § 240 StGB ).
  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 3098/94

    Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung auf Grund einer vorübergehenden …

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  • OLG Köln, 23.04.1985 - Ss 67/85

    Bewirkung einer vorübergehenden Einstellung von Abbrucharbeiten durch Anwesenheit …

    Trotz dieses "vergeistigten" Gewaltbegriffs (…so Schäfer in LK, StGB , 9. Aufl., § 240 Rdnr. 29) hat die Rechtsprechung aber daran festgehalten, daß Einwirkung von Gewalt nur dann vorliegt, wenn sie von der Person, gegen die sie gerichtet ist, als ein nicht nur seelischer, sondern auch körperlicher Zwang empfunden wird (BGHSt 23, 126, 127; BGH NStZ 1981, 218 und NJW 1982, 189;… OLG Köln a.a.O.).

    Die Formulierung, das Opfer müsse die Einwirkung als körperlichen Zwang empfunden haben, ist allerdings als vieldeutig und unklar kritisiert worden (vgl. Schroeder JuS 1982, 491, 493; Dingeldey NStZ 1982, 160, 161; Keller JuS 1984, 109, 111 f).

    In anderen Entscheidungen wurde darauf abgestellt, daß der Betroffene der Einwirkung nicht oder nur mit erheblicher Kraftentfaltung begegnen könne (vgl. RGSt 27, 405; BGHSt 18, 183 und BGH NJW 1982, 189).

  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …

    Sie unterlagen deshalb nicht dem Einsichtsrecht des Angeklagten nach § 147 StPO (BGH, Beschl. vom 8. Oktober 1981 - 3 StR 449-450/80).
  • BGH, 09.03.1990 - 3 StR 58/90

    Anwendung von Gewalt - Anforderungen

  • OLG Stuttgart, 05.03.1986 - 1 Ss 112/86
  • OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
  • BayObLG, 22.03.1996 - 4St RR 39/96
  • VG München, 09.12.1993 - M 17 K 92.3022

    Rechtswidrigkeit der Sicherstellung einer Trillerpfeife während einer …

  • OLG Köln, 27.04.1983 - 3 Ss 128/83

    Blockieren einer Straße durch Sitzen auf der Fahrbahn als Nötigung; Schutzgut des …

  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 5 Ss OWi 268/95
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