Rechtsprechung
| BGH, 17.01.2002 - 3 StR 450/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 244 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit.d MRK
Bandenmitgliedschaft des Teilnehmers; Gesamtbetrachtung; Bandenmitglied - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Bandendiebstahl - Versuch - Sachrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2
Täterschaft und Teilnahme beim Bandendiebstahl - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- EGMR, 26.04.1991 - 12398/86
Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 450/01
Ergänzend bemerkt der Senat, daß entgegen der Auffassung der Revision auch kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK vorliegt, weil das Verfahren nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2001 über die Individualbeschwerde Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen die Bundesrepublik Deutschland; vom 26. April 1991 - 30/1990/2211283 - Asch gegen Österreich = EuGRZ 1992, 474; vom 28. August 1992 - 39/1991/291/362 Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476) insgesamt nicht unfair war. - EGMR, 28.08.1992 - 13161/87
Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 450/01
Ergänzend bemerkt der Senat, daß entgegen der Auffassung der Revision auch kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK vorliegt, weil das Verfahren nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2001 über die Individualbeschwerde Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen die Bundesrepublik Deutschland; vom 26. April 1991 - 30/1990/2211283 - Asch gegen Österreich = EuGRZ 1992, 474; vom 28. August 1992 - 39/1991/291/362 Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476) insgesamt nicht unfair war. - EGMR, 18.10.2001 - 37225/97
Vernehmung des Opfers sexuellen Missbrauchs in Abwesenheit des Angeklagten; Recht …
Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 450/01
Ergänzend bemerkt der Senat, daß entgegen der Auffassung der Revision auch kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK vorliegt, weil das Verfahren nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2001 über die Individualbeschwerde Nr. 37225/97 - N.F.B. gegen die Bundesrepublik Deutschland; vom 26. April 1991 - 30/1990/2211283 - Asch gegen Österreich = EuGRZ 1992, 474; vom 28. August 1992 - 39/1991/291/362 Artner gegen Österreich = EuGRZ 1992, 476) insgesamt nicht unfair war. - BGH, 15.07.1999 - 4 StR 192/99
Tateinheit; Schwerer Bandendiebstahl; Versuch; Diebstahl
Auszug aus BGH, 17.01.2002 - 3 StR 450/01
Diese Taten können deshalb nur als einfache Diebstähle gewertet werden (vgl. BGH NStZ 2000, 30).
- BGH, 14.02.2002 - 4 StR 281/01
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Rn. 22 Allerdings begründet die Mitgliedschaft in einer Bande noch nicht für sich die Mittäterschaft (BGH, Beschluß vom 17. Januar 2002 - 3 StR 450/01). - BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
Es gelten vielmehr - auch bei der Bandentat - die allgemeinen Teilnahme- und Zurechnungsregeln (vgl. BGHSt - GSSt - 46, 321, 338; BGH StV 2002, 191, 192 f.; BGH, Beschluß vom 17. Januar 2002 - 3 StR 450/01 - und Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01). - BGH, 27.11.2003 - 3 StR 397/03
Schuldspruchberichtigung bei einem offensichtlichen Versehen
Ein Bandenmitglied kann je nach den Umständen des Einzelfalls als Mittäter oder als Gehilfe handeln (BGH, Beschl. vom 17. Januar 2002 - 3 StR 450/01). - LG Kleve, 03.04.2019 - 110 KLs 23/18 Rn. 284 Die Mitgliedschaft in einer Bande begründet noch nicht für sich die Mittäterschaft (BGH, Beschluss vom 17.01.2002, Az.: 3 StR 450/01).
- BGH, 27.11.2003 - 3 StR 397/03 Ein Bandenmitglied kann je nach den Umständen des Einzelfalls als Mittäter oder als Gehilfe handeln (BGH, Beschl. vom 17. Januar 2002 - 3 StR 450/01).
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