Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB
Keine Beteiligung an nicht vom ursprünglichen Tatplan umfassten Körperverletzungen durch den bloßen Willen zur Mitwirkung (Mittäterschaft; Beihilfe; Förderung; Tatherrschaft; fehlender objektiver Beitrag; keine Einflussnahme auf das Geschehen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 27 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beurteiling des Vorliegens von Mittäterschaft bei der Beteiligung mehrerer Personen im Hinblick auf eine gefährliche Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteiling des Vorliegens von Mittäterschaft bei der Beteiligung mehrerer Personen im Hinblick auf eine gefährliche Körperverletzung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Gefährliche Körperverletzung: Unterstützungshandlungen durch Mittäter?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterstützungshandlung - und die Mittäterschaft
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Keine Beteiligung an nicht vom ursprünglichen Tatplan umfassten Körperverletzungen durch den bloßen Willen
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90
Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung
Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16
Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26). - BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08
Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei …
Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16
Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26). - BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02
Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum); …
Auszug aus BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16
Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben
a) Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7). - BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
"Berliner Raser-Fall"
Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, Rn. 7). - BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Maßgebende Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7;… vom 15. Mai 2018 - 3 StR 130/18, juris Rn. 13).
- BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
BGH hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf
Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, ist aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.;… vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7 jew. mwN). - BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18
Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft …
Maßgebende Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (…BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7; vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, NJW 2017, 2693, 2694). - BGH, 20.02.2019 - AK 4/19
Kriegsverbrechen gegen Personen und Mitgliedschaft in einer ausländischen …
Maßgebende Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, sodass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7;… vom 15. Mai 2018 - 3 StR 130/18, juris Rn. 13). - BGH, 23.01.2018 - 3 StR 451/17
Rechtsfehlerhafte Zurechnung einer versuchten Totschlagshandlung über die …
Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat der Tatrichter aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291 mwN; vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7).
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