Rechtsprechung
| BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von wenigstens einem Jahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 46 Abs. 1 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 215
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81
Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere …
- BGH, 14.09.1982 - 4 StR 436/82
Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen im Rahmen der Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 23.11.1984 - 3 StR 459/84
Denn nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB sind bei der Strafzumessung die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters zu erwarten sind (vgl. BGH NStZ 81, 342; 82, 507).
- OLG Nürnberg, 30.08.2006 - 2 St OLG Ss 191/06
Berücksichtigungsfähigkeit der Aufnahme einer Strafe in das Führungszeugnis bei …
Gerade bei einer Person, die noch am Beginn ihres Berufsweges steht, müssen in einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit gerade junger Menschen ein ernstes soziales Problem darstellt, derart gravierende Folgen bei der Strafzumessung zwingend in Betracht gezogen werden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger beruflicher Nachteile: BGH NStZ 1981, 342; BGH NStZ 1985, 215;… Stree in: Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 46 Rn. 55;… Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 46 Rn.8), was hier nicht erfolgt ist. - BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86
Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter
So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; Strafverteidiger 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -). - BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85
Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall …
So ist der Umstand, wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StrVert 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 - und vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84), daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entspr, beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen.
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10 Als derartige strafmildernde Umstände kommen u. a. zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Disziplinarfolgen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987, BGHSt 35, 148 [149]; Beschluss vom 23. November 1984, NStZ 1985, 215), ehrengerichtliche Folgen wie die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGH, Beschluss vom 7. April 1986, NStZ 1987, 133 [134]; Beschluss vom 27. August 1987, NStZ 1987, 550 [551]) oder die Entziehung der Approbation als Apotheker (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1991, StV 1991, 157) in Betracht.
- BGH, 05.02.1991 - 5 StR 6/91
Aufhebung eines Urteils im Rahmen einer Revision
Bedenken könnten auch daraus hergeleitet werden, daß die Strafzumessungserwägungen nicht deutlich erkennen lassen, daß der mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr automatisch eintretende Verlust der Beamtenstellung mildernd bedacht worden ist (vgl. BGH NStZ 1985, 215; w. Nwe. - BGH, 13.02.1987 - 2 StR 651/86
Berücksichtigung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei den …
So ist der Umstand, daß eine strafgerichtliche Verurteilung die Beendigung eines Beamtenverhältnisses zur Folge hat (§ 48 Satz 1 Nr. 1 BBG und entsprechende beamtenrechtliche Regelungen), bei der Straffestsetzung mit in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 342; StV 1981, 235; 1982, 419; BGH, Beschlüsse vom 17. März 1983 - 1 StR 145/83 -, vom 23. November 1984 - 3 StR 459/84 -, vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 501/86 -, und Urteil vom 15. Oktober 1986 - 2 StR 421/86 -).
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