Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1977 - 3 StR 467/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.12.1977 - 3 StR 467/77
- BGH, 10.02.1978 - 3 StR 467/77
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 20.12.1977 - 3 StR 467/77
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGHSt 16, 360; vgl. auch BGH bei Dallinger, MDR 1975, 542; ständige Rechtsprechung) kann die - vom Landgericht angenommene - verminderte Schuldfähigkeit infolge alkoholischer Beeinflussung (zur Tatzeit 2, 1 %o) für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles des Totschlags führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus den sonstigen Erscheinungsformen des Totschlags so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen des § 212 StGB nicht schuldangemessen ist. - BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76
Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung …
Auszug aus BGH, 20.12.1977 - 3 StR 467/77
Dies gilt nicht, wenn andere Umstände, für sich allein betrachtet, die Annahme des minder schweren Falles begründen ( BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 -).
- BGH, 07.11.1979 - 2 StR 581/79
Schwere Brandstiftung durch Ausschütten eines 5-Liter Kanisters mit Benzin über …
Die Annahme eines minder schweren Falles nach § 213 StGB erste Alternative hindert den Tatrichter nicht, im Hinblick auf die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters die Strafe nochmals nach § 49 StGB zu mildern, mag auch, wie hier vom Schwurgericht unterstellt, die Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit gerade in dem durch die Reizung zum Zorn ausgelösten Affekt ihre Ursache haben (BGH bei Holtz in MDR 1977, 106 und 1979, 106, 107; BGH, Beschlüsse vom 28. September 1977, 14. Dezember 1977 und 20. Dezember 1977 - 3 StR 344/77, 3 StR 444/77 und 3 StR 467/77). - BGH, 27.06.1979 - 3 StR 168/79
Anwendung des gemilderten Strafrahmens beim schweren Raub - Zulässigkeit der …
Dann aber besteht die Besorgnis, daß sie sich der trotz § 50 StGB bestehenden Zulässigkeit einer weiteren Milderung des Strafrahmens nach den §§ 21, 49 StGB (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106 und Beschluß vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77) nicht bewußt war. - BGH, 28.06.1978 - 3 StR 222/78
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch durch freiwilliges …
Bei Nihat Ö. hat es ferner nicht bedacht, daß bei ihm der psychogene Ausnahmezustand, der seine Schuldfähigkeit erheblich vermindert hat (UA S. 14), allein oder im Zusammenhang mit anderen Milderungsgründen die Anwendung des § 213 StGB rechtfertigen kann (vgl. BGHSt 16, 360, 362; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77).
- BGH, 09.05.1980 - 2 StR 162/80
Grundlagen der Strafzumessung - Erfordernis einer ursächlichen Verknüpfung …
Er kann schon allein durch erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters begründet werden (BGH, Urteile vom 2. August 1977 - 5 StR 403/77 und vom 12. Dezember 1978 - 1 StR 603/78; Beschlüsse vom 24. August 1977 - 3 StR 301/77, vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77 und vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77; BGHSt 21, 57). - BGH, 13.05.1980 - 3 StR 181/80
Anforderungen an eine Würdigung einer verminderten Schuldfähigkeit eines …
Das Urteil des Tatrichters muß in solchen Fällen erkennen lassen, daß dieser im Rahmen der nach § 213 StGB erforderlichen Gesamtabwägung auch die Tatsache oder - wie hier - die nicht auszuschließende Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1976 - 2 StR 204/76; Beschlüsse vom 28. September 1977 - 3 StR 344/77, vom 23. November 1977 - 3 StR 431/77, vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77, vom 11. Januar 1980 - 3 StR 484/79; vgl. auch BGH bei Dallinger MDR 1975, 542). - BGH, 27.06.1979 - 3 StR 169/79
Milderungsmöglichkeiten der Strafe beim schweren Raub
Dies wiederum läßt besorgen, daß sie sich der dann trotz § 50 StGB bestehenden Zulässigkeit einer weiteren Milderung des Strafrahmens nach den §§ 21, 49 StGB (BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106 und Beschluß vom 20. Dezember 1977 - 3 StR 467/77) nicht bewußt war.
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