Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 17 JGG; § 18 JGG; § 105 JGG
Rechtsfehlerhafte Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; vor der Tat bereits angelegte erhebliche Persönlichkeitsmängel; pauschale und formelhafte Begründung; Schwere der Schuld) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verfehlungen Jugendlicher: Anforderungen an die Begründung der Verhängung einer Jugendstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 Alt 1 JGG, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG
Verfehlungen Jugendlicher: Anforderungen an die Begründung der Verhängung einer Jugendstrafe - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 18 Abs. 2 JGG, § 17 Abs. 2 Alternative 2 JGG
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Vorliegens schädlicher Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe; Vorliegen erheblicher Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat und im Zeitpunkt des Urteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Vorliegens schädlicher Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe; Vorliegen erheblicher Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat und im Zeitpunkt des Urteils
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schädliche Neigungen - und die Jugendstrafe
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 25.06.2015 - 24 KLs 4/15
- BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 681
- StV 2016, 697
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12
Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15
Nicht erkennbar bedacht hat es indes, dass schädliche Neigungen in der Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN). - BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15
Das Landgericht ist zunächst im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass schädliche Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe dann vorliegen, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).
- OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17
Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur …
Sie müssen schon vor der Tat angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen; es müssen deshalb weitere Straftaten des Angeklagten zu befürchten sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschl. v. 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287; Beschl. v. 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, BeckRS 2016, 5427, jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25
Schädliche Neigungen; Ersttäter
Nicht erkennbar bedacht hat es jedoch, dass schädliche Neigungen in der Regel nur dann bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15; Beschluss vom 17.07.2012 - 3 StR 238/12).(vgl. BGH Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15).
Rn. 21 Nachdem somit allein die Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat zur Annahme schädlicher Neigungen herangezogen werden kann, genügen die amtsgerichtlichen Ausführungen den dargelegten Begründungsanforderungen der Rechtsprechung zum Vorliegen schädlicher Neigungen i.S.v. § 17 Abs. 2 JGG nicht (vgl. BGH Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15).
Soweit es insoweit pauschal ausgeführt hat, die Verhängung einer Jugendstrafe sei erforderlich, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit dem stattgefundenen Zeitablauf von knapp elf Monaten zwischen der Tat und dem amtsgerichtlichen Urteil und der seitdem gegen den Angeklagten vollzogenen - immerhin zweimonatigen - Untersuchungshaft (vgl. BGH Beschl. v. 26.01.2016 - 3 StR 473/15).
- BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19
Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …
Dies genügt zur Annahme einer Schwere der Schuld jedoch grundsätzlich nicht (vgl. BGH NStZ 2016, 681, Rn. 7 bei juris;… MüKo-StGB/Radtke a.a.O. Rn. 64).
- OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17
Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der …
Sie müssen schon vor der Tat angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen; es müssen deshalb weitere Straftaten des Angeklagten zu befürchten sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschl. v. 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287; Beschl. v. 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, BeckRS 2016, 5427, jeweils m.w.N.). - BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17
Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang …
Dies genügt den aufgezeigten Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, NStZ 2016, 681, 682). - LG Regensburg, 25.06.2020 - KLs 503 Js 29487/19
Völlige Ungeeignetheit des Beweismittels der Funkzellenauswertung bei Ablauf der …
Rn. 156 Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu verstehen, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGH NStZ 2016, 681; NStZ 2018, 658).Dabei können schädliche Neigungen in der Regel nur dann bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (BGH NStZ 2016, 681).
- BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
Verhängung von Jugendstrafe (schädliche Neigungen des Angeklagten: erforderliche …
(a) Das Landgericht hat sich nicht mit der Persönlichkeitsentwicklung der nicht vorgeahndeten Angeklagten vor der Tatserie, insbesondere nicht mit etwaigen daraus ersichtlichen Erziehungsdefiziten, auseinandergesetzt, sondern die schädlichen Neigungen allein mit der Begehung der Betrugstaten begründet (UA S. 38 f.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16 Rn. 6 und vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15 Rn. 5). - OLG Hamm, 20.12.2016 - 1 RVs 94/16
Anforderungen an die Unterzeichnung eines Urteils
Rn. 17 Hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs wäre im Falle einer erneuten Verurteilung zum einen zu bedenken, dass auch Ausführungen dazu erforderlich sind, ob und warum für den Angeklagten y vom Vorliegen schädlicher Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG nicht nur im Zeitpunkt der vorliegend erstmals abgeurteilten Taten, sondern trotz der zwischenzeitlich erstmalig und über fast sieben Monate vollzogenen Untersuchungshaft auch noch zum Zeitpunkt des Urteilserlasses auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2016 - 3 StR 473/15 - m.w.N., Rn. 4, juris) und aus welchen Gründen daher insbesondere unter Berücksichtigung des im Jugendstrafrecht maßgeblichen Gesichtspunkts des Erziehungsgedankens die Verhängung von Jugendstrafe geboten ist. - BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23
Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …
Während die Anwendung von Jugendstrafrecht gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG auf den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 481/22, NStZ 2024, 111 Rn. 6) und die Verhängung von Jugendstrafe - wegen schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2 JGG (…vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen und zum revisionsrechtlichen Kontrollmaßstab BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24, NStZ 2024, 615 Rn. 4 ff.; vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, NStZ 2016, 681 f.) - keinen Rechtsfehler erkennen lassen, beanstandet die Revision in Bezug auf die Bemessung der Höhe der Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2, § 105 Abs. 2 JGG zu Recht, dass sich die mitgeteilten Erwägungen der Jugendkammer zur Bemessung der Einheitsjugendstrafe auf eine Bewertung der nunmehr abgeurteilten Taten des Angeklagten beschränken (hierzu III. 1. a)) und das angefochtene Urteil die den Rechtsfolgenentscheidungen der einbezogenen Urteile zu Grunde liegenden wesentlichen tatsächlichen Umstände nicht mitteilt (hierzu III. 1. b)). - BGH, 21.05.2025 - 2 StR 181/25
Jugendstrafe (schädliche Neigungen: Fortbestand von Persönlichkeitsmängeln im …
Sie müssen schließlich im Urteilszeitpunkt noch bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19, NStZ 2020, 738 Rn. 12;… vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20, StV 2022, 9, 10 Rn. 22, und vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23, NStZ-RR 2023, 293, 294; Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154 f.; vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, NStZ 2016, 681 f., …und vom 20. Februar 2024 - 1 StR 30/24, NStZ 2024, 615 Rn. 4). - LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
- LG Mönchengladbach, 10.12.2024 - 32 KLs 7/24
- OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22
Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat …
- LG Marburg, 20.01.2026 - 3 Ks 1 Js 9666/25
- LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18
Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht
- AG Kerpen, 18.02.2019 - 46 Ls 61/18
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