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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46537
BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18 (https://dejure.org/2018,46537)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2018 - 3 StR 489/18 (https://dejure.org/2018,46537)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 (https://dejure.org/2018,46537)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (gesamtstrafenfähiges Urteil; Zäsurwirkung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1b StPO

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtswidriges Unterbleiben einer Entscheidung über die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Mögliche Beschwer des Angeklagten durch die unterlassene Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zäsurwirkung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.2010 - 3 StR 368/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (maßgeblicher Zeitpunkt für die Erledigung …

    Auszug aus BGH, 12.12.2018 - 3 StR 489/18
    Dabei bleibt für die Frage der Erledigung der Zeitpunkt des angefochtenen Urteils maßgebend (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 3 StR 368/10, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Abweichend von dem der Entscheidung des Senats vom 29. November 2011 (…3 StR 358/11 (juris Rdn. 5)) zugrunde liegenden Sachverhalt liegt es auch nahe, dass in Ermangelung einer Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe aus der Verurteilung des Amtsgerichts Trier vom 13. Februar 2012 zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils jedenfalls eine Gesamtstrafe zu bilden ist, zumal ein bloßer Härteausgleich selbst dann nicht in Betracht käme, wenn die Restfreiheitsstrafe zwischenzeitlich nicht widerrufen, sondern erlassen worden sein sollte, da insoweit der Vollstreckungsstand des gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteils zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils maßgeblich ist (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18 -, juris Rdn. 4 m.w.N.; Senat…, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 439/18 -, juris Rdn. 5 m.w.N.;… Fischer a.a.O., Rdn. 6a m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22

    Fehlende Erörterung möglicher Gesamtstrafenbildung mit Vorverurteilungen

    Denn nach den Feststellungen zu dessen finanziellen Verhältnissen liegt eine Vollstreckung der Geldstrafen im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe nicht fern (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18, juris Rn. 3;… vom 11. Januar 2022 - 3 StR 325/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 325/21

    Einziehung (Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in der Urteilsformel)

    Der Senat kann nicht ausschließen, dass der Angeklagte C. durch die unterlassene Gesamtstrafenbildung beschwert ist, weil nach den Urteilsfeststellungen zu dessen finanziellen Verhältnissen eine Vollstreckung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe nicht fern liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 3 StR 489/18, juris Rn. 3).
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