Rechtsprechung
| BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gerichtsverfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Geschäftsverteilungsplans eines Landgerichts hinsichtlich der Benennung der Vorsitzenden von Strafkammern - Anforderungen an das Vorliegen eines strafprozessualen Revisionsgrundes aufgrund Verleihung ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- RG, 12.02.1921 - IV 888/20
Kann ein Landgerichtsdirektor zum Vorsitzenden mehrerer Strafkammern bestellt …
Auszug aus BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51
Das war nur zulässig, wenn die 2. Strafkammer seinem Einfluss und seiner Einwirkung nicht ständig entzogen blieb (vgl. RGSt 55, 236; 62, 366).Die Vertretung wurde daher tatsächlich eine dauernde Einrichtung für das ganze Geschäftsjahre, Diese Regelung widerspricht den Bestimmungen der §§ 62, 66 GVG (vgl. RGSt 55, 236).
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
Auszug aus BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51
Dagegen ist durch die Verwendung von Hilfsrichtern § 338 Ziff 1 StPO nicht verletzt, vgl. die zum Abdruck bestimmte Entscheidung des 2. Strafsenats vom 13. Juli 1951 2 StR 299/51. - RG, 18.02.1930 - I 146/30
Zur Frage der Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts.
Auszug aus BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51
Die Frage, ob das Revisionsgericht zur Nachprüfung einer Entscheidung des Tatrichters über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten befugt ist (verneinend RGSt 64, 14;… a.M. Loewe 19. Aufl StPO § 337 Anm. 2 b - S 916) bedarf hier keiner Untersuchung, weil eine solche Entscheidung nicht getroffen worden ist. - RG, 22.11.1928 - II 1030/28
Darf der Vorsitz in der Großen Strafkammer einem Landgerichtsdirektor abwechselnd …
Auszug aus BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51
Das war nur zulässig, wenn die 2. Strafkammer seinem Einfluss und seiner Einwirkung nicht ständig entzogen blieb (vgl. RGSt 55, 236; 62, 366). - RG, 19.02.1925 - II 872/24
Können Abtreibungshandlungen an verschiedenen Frauen in Fortsetzungszusammenhang …
Auszug aus BGH, 19.07.1951 - 3 StR 489/51
Das Landgericht hat in bewusster Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt. 59, 98) die Tat des Angeklagten als fortgesetzte Abtreibung angesehen.
- BGH, 20.04.1966 - 2 StR 44/66
Bindung des Revisionsrichters an die Feststellungen des Tatrichters - Beurteilung …
Eine fortgesetzte Handlung kommt nicht in Betracht, da die Abtreibung an mehreren Frauen angesichts dessen, daß das geschützte Rechtsgut die jeweilige Leibesfrucht ist, nie eine fortgesetzte Tat sein kann (RGSt 59, 98: BGH Urteil vom 19. Juli 1951 - 3 StR 489/51).
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