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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9551
BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04 (https://dejure.org/2005,9551)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2005 - 3 StR 500/04 (https://dejure.org/2005,9551)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 3 StR 500/04 (https://dejure.org/2005,9551)
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  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 4 StPO; § 46 StGB; § 21 StGB
    Strafmaß am Rand des Strafrahmens (Begründungsanforderungen; Urteilsgründe; Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (Alkohol; Trinkmengenangaben)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04
    Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (vgl. BGHSt 34, 29, 34;… BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12 sowie § 21 Blutalkoholkonzentration 13 und 22).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 473/90

    Inhalt der Pflicht eines Gerichts zur Darlegung der Blutalkoholkonzentration zur …

    Auszug aus BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04
    Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 12 sowie § 21 Blutalkoholkonzentration 13 und 22).
  • BGH, 14.09.1990 - 4 StR 398/90

    Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil

    Auszug aus BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04
    Je mehr sich die im Einzelfall verhängte Strafe dem unteren oder oberen Rand des zur Verfügung stehenden tatrichterlichen Spielraums nähert, um so höher sind die Anforderungen, die an eine umfassende Abwägung und eine erschöpfende Würdigung der maßgeblichen straferschwerenden und strafmildernden Umstände zu stellen sind (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 15, Beurteilungsrahmen 7).
  • LG Köln, 28.09.2022 - 110 KLs 4/22
    Rn. 593 Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer berücksichtigt, dass er bislang nicht bestraft und als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2005 - 3 StR 500/04).

    Rn. 606 Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer berücksichtigt, dass der Angeklagte bislang nicht bestraft und als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2005 - 3 StR 500/04).

    Rn. 617 Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer berücksichtigt, dass der Angeklagte bislang nicht bestraft und als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2005 - 3 StR 500/04).

    Rn. 630 Zugunsten des Angeklagten hat die Kammer berücksichtigt, dass der Angeklagte bislang nicht bestraft und als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 08.02.2005 - 3 StR 500/04).

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Dies gilt erst recht, wenn sie sich gar der oberen Strafrahmengrenze nähern (…vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Rn. 8;… vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 Rn. 5;… vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 Rn. 17;… vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 Rn. 6 …und vom 20. März 1985 - 2 StR 44/85 Rn. 14;… Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2;… vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 …und vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83 Rn. 4), also den eröffneten Strafrahmen ausschöpfen.
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Vielmehr ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten - auch durch sachverständige Hilfe - als unglaubhaft einzustufen, wenn es dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04; vgl. BGH NStZ 2007, 266;… vgl. auch Nack GA 2009, 201, 206).
  • LG Saarbrücken, 29.06.2020 - 2 KLs 5/20

    Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

    Strafempfindlich ist der Angeklagte alleine bereits deshalb, weil er in gesetzterem Alter nun erstnats eine Haftstrafe ats Erstverbüßer anzutreten hat (vgl. BGH. Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04).
  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der …

    Dem Tatrichter ist es unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 m. w. N.).
  • BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06

    Gefährliche Körperverletzung (Konkurrenzen: neuer Tatentschluss; gefährliches …

    Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschl. vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04).
  • BGH, 21.12.2020 - 1 StR 445/20

    Strafzumessung (besondere Darstellungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Außergewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2;… vom 6. Oktober 1993 - 3 StR 270/93 Rn. 6;… vom 11. Oktober 1985 - 2 StR 518/85 Rn. 4 …und vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 Rn. 3).
  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 106/22

    Strafzumessung (Freiheitsstrafe: Erstverbüßer, berufstätig, drohender Widerruf …

    Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht erkennbar berücksichtigt, dass der berufstätige Angeklagte als Erstverbüßer besonders strafempfindlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04, BeckRS 2005, 2848;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 719), zumal ihm der Widerruf der Bewährungsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 30. Oktober 2020 droht (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20).
  • LG Hagen, 13.12.2024 - 31 Ks 6/24
    Der Tatrichter muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr versuchen, unter Heranziehung psychodiagnostischer Beweisanzeichen und sonstiger Erkenntnisse zu einer Feststellung der tatsächlichen Trinkmenge zu gelangen; die rechnerisch nicht widerlegte Angabe kann durch andere Beweisergebnisse widerlegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2005 - 3 StR 500/04 = BeckRS 2005, 2848; BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - 3 StR 479/07 = NStZ 2008, 330; BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - 2 StR 450/08 = BeckRS 2009, 3045).
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