Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt - Soldat als Beamter - Entschuldigung wegen des Vertrauens auf die Rechtmäßigkeit eines Befehls - Täterschaft oder Teilnahme beim Handeln auf Befehl - Eintritt der Verjährung
- junsv.nl
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 15.02.1951 - 2a KLs 16/50
- BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
- LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
- BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53
- LG Darmstadt, 22.10.1954 - 2 Ks 1/52
- BGH, 26.03.1956 - 3 StR 478/55
- LG Wiesbaden, 12.09.1957 - 7 Ks 1/57
- BGH, 29.04.1959 - 2 StR 19/59
- LG Wiesbaden, 11.03.1960 - 7 Ks 1/57
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- RG, 13.02.1925 - I 966/24
Kann das Vergehen gegen § 340 Abs. 1 StGB. in der Form des "Begehenlassens" in …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Für eine Prüfung der Beteiligungsart ist also kein Raum; es liegt Täterschaft vor, sofern E... von den Weisungen des L... abhängig war (vgl RGSt 59, 86; RG DR 1939, 1311).Sie verweist auf die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl insbesondere RGSt 59, 86), wonach die bloße Unterlassung des Abhaltens von der strafbaren Tätigkeit den Tatbestand der §§ 340 Abs. 1 und 343 StGB nicht erfüllt, vielmehr eine innerhalb der amtlichen Befugnisse sich ergebende Mitwirkung bei der Tat erforderlich ist, Abgesehen davon, dass in der späteren Entscheidung RG DR 1939, 1311 diese Einschränkung nicht ausdrücklich aufrechterhalten wird, besteht hier nach den bisherigen Feststellungen die Mitwirkung bei der Tat gerade in der dem Eißfeld erteilten Weisung zur verschärften Vernehmung.
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50
Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Möglicherweise greift jedoch ausser dem hessischen Gesetz vom 29. Mai 1946 auch noch § 69 StGB Platz; wonach im vorliegenden Fall der Beginn der Verjährung über den 1. Juli 1945 hinaus bis zu dem Zeitpunkt hinausgeschoben war, zu dem das für den Angeklagten zuständige Gericht - also das Amtsgericht Seligenstadt, falls der Angeklagte in dessen Bezirk schon damals wohnte - nach Anordnung der Besatzungsmacht wieder eröffnet werden durfte (vgl BGHSt 1, 84). - RG, 09.10.1941 - 2 D 268/41
1. Der Straßenbahnschaffner ist berechtigt, den Fahrgästen Weisungen zu erteilen …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Anders ist die Rechtslage nur bezüglich der mit den Amtsdelikten tateinheitlich zusammentreffenden gefährlichen Körperverletzung nach § 223 a StGB (vgl RGSt 75, 355).
- BGH, 05.07.1951 - 3 StR 333/51
Erschiessung von 81 weiblichen und 6 männlichen Häftlingen des AEL und des …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Die Tatsache, dass der Angeklagte auf Befehl gehandelt hat, führt nicht ohne weiteres zur Annahme bloßer Beihilfe (vgl Urteil des erkennenden Senats von 5. Juli 1951; 3 StR 333/51). - RG, 30.11.1894 - 3591/94
Wann beginnt die Verjährung einer fahrlässigen Brandstiftung, wenn die Handlung, …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Dass bei tateinheitlichem Zusammentreffen die Verjährungsfrist für jede strafbare Handlung gesondert zu berechnen ist, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl RGSt 26, 261; 39, 353). - RG, 16.06.1896 - 1515/96
1. Kann § 193 St.G.B.'s auf die dem Kartellträger vom Herausforderer erteilte …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Das Reichsgericht hat zwar in der von der Revision angezogenen Entscheidung RGSt 29, 15 (19) die Beamteneigenschaft dieses Soldaten im Sinne des § 359 StGB verneint, zugleich aber anerkannt, dass diese Eigenschaft allen Offizieren, also denjenigen Soldaten, die zu bestimmten aus der Staatsgewalt abgeleiteten Dienstverrichtungen berufen sind, zuzusprechen sei. - RG, 03.01.1907 - III 624/06
Kann Bestrafung wegen Zuwiderhandlung gegen § 134 V.Z.G.'s vom 1. Juli 1869 …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Dass bei tateinheitlichem Zusammentreffen die Verjährungsfrist für jede strafbare Handlung gesondert zu berechnen ist, ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl RGSt 26, 261; 39, 353). - BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50
Begriff der Anstellungsbehörde i.S.d. § 359 Strafgesetzbuch (StGB) - …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Auf die Art des öffentlich-rechtlichen Aktes, der zu dieser Berufung geführt hat, kommt es nicht an (vgl BGH 4 StR 102/50; OLG für Hessen, Kasseler Strafsenat HESt 2, 175).
- LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52 bejaht worden (vergl. BGH, Urteil vom 14.2.1952 3 StR 517/51 - ).
Zwar ist es richtig, dass die Tatsache allein, dass ein Angeklagter auf Befehl gehandelt hat, nicht ohne weiteres zur Annahme blosser Beihilfe führt (vgl. Urteil des BGH vom 5.7.1951 - 3 StR 333/51 - und vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51 - ).
in seinem Urteil vom 14.2.1952 (3 StR 517/51 ) zu einem anderen Ergebnis gelangte, so deshalb, weil nach dem dort zur Entscheidung stehenden Sachverhalt im Gegensatz zu den vorliegenden Tatsachenfeststellungen davon ausgegangen war, dass ein Sonderbefehl ausdrücklich gegeben worden sei, während hier nur festgestellt werden konnte, dass der Angeklagte Lor.
Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass hierdurch das Strafklagerecht nicht verbraucht wurde, da diese Rechtswirkung allein gerichtlichen Entscheidungen zukommt (BGH Urteil vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51 ).
- BGH, 14.11.1958 - 5 StR 417/58 Der inzwischen aufgelöste 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat diese Entscheidung in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 14. Februar 1952 - 3 StR 517/51 - ausdrücklich gebilligt und einen notdienstverpflichteten Angehörigen der Geheimen Staatspolizei als Beamten behandelt.
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
Das folgt allerdings nicht ohne weiteres aus der Tatsache, dass er dabei auf Befehl handelte; denn die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S.2 MilStGB, wonach den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers trifft, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Annahme von Mittäterschaft nicht grundsätzlich entgegen, so dass ein Handeln auf Befehl je nach den Umständen rechtlich als Beihilfe oder als Mittäterschaft beurteilt werden kann (BGH NJW 1951, 233; ferner Urteile vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51; vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ; vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ). - BGH, 24.11.1953 - 5 StR 466/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".