Rechtsprechung
| BGH, 26.01.2010 - 3 StR 523/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 268a Abs. 1 StPO; § 56b Abs. 2 Nr. 3 StGB; § 306 Abs. 2 StPO
Beschwerde gegen Bewährungsbeschluss (Entscheidungsreife; Abhilfebeschluss) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Revisionsantrags mangels Rechtsfehlerhaftigkeit zum Nachteil des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 165
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.06.2013 - 5 StR 92/13
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Mangels Abhilfeentscheidung des Landgerichts gemäß § 306 Abs. 2 StPO ist der Senat nicht zur Entscheidung über die Beschwerde des Angeklagten gegen den Bewährungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Dezember 2011 berufen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1987 - 2 StR 213/87, BGHSt 34, 392; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 523/09, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 269/11). - BGH, 27.07.2011 - 4 StR 269/11
Zuständigkeit des BGH für eine Beschwerde gegen einen Bewährungsbeschluss bei …
Für eine Entscheidung über die vom Angeklagten in der Revisionsbegründungsschrift möglicherweise zugleich eingelegte Beschwerde gegen den Bewährungsbeschluss ist der Senat nicht zuständig, da das Rechtsmittel mangels der erforderlichen Abhilfeentscheidung (§ 306 Abs. 2 StPO) nicht entscheidungsreif ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 3 StR 523/09 mwN).
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