Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2013 - 3 StR 525/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 460 StPO
Anforderungen an die Gesamtstrafenfähigkeit einer ausgeurteilten Strafe; Voraussetzung der Entscheidung im Beschlussverfahren durch das Revisionsgericht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Erörterung einer Vorverurteilung im Urteil vor dem Hintergrund der Bildung einer Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Erforderlichkeit der Erörterung einer Vorverurteilung im Urteil vor dem Hintergrund der Bildung einer Gesamtstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 199
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 3 StR 525/12
Während die mit Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. August 2010 verhängte Strafe wegen der Zäsurwirkung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Juni 2010 bei der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe im vorliegenden Verfahren außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHSt 33, 367, 369;… Heintschel-Heinegg in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 19, 20), handelt es sich bei dem Urteil des Amtsgerichts Nettetal vom 20. August 2010 im Verhältnis zu dem hier angegriffenen Urteil um eine grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 StGB unterfallende frühere Verurteilung. - BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 3 StR 525/12
Während die mit Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. August 2010 verhängte Strafe wegen der Zäsurwirkung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf vom 8. Juni 2010 bei der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe im vorliegenden Verfahren außer Betracht zu bleiben hat (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHSt 33, 367, 369;… Heintschel-Heinegg in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 19, 20), handelt es sich bei dem Urteil des Amtsgerichts Nettetal vom 20. August 2010 im Verhältnis zu dem hier angegriffenen Urteil um eine grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 55 Abs. 1 StGB unterfallende frühere Verurteilung. - BGH, 29.11.2011 - 3 StR 358/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zurückverweisung; Anwendungsbereich des …
Auszug aus BGH, 05.03.2013 - 3 StR 525/12
Diese Entscheidung fällt nicht in den Regelungsbereich der §§ 460 ff. StPO; sie ist vielmehr dem Tatgericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (BGH Beschl. v. 29. November 2011 - 3 StR 358/11).".
- BGH, 23.03.2023 - 3 StR 363/22
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Gesamtbetrachtung: Tatherrschaft, …
Sollte der Angeklagte die verfahrensgegenständliche Tat vor der letzten Vorverurteilung begangen haben, hätte die Strafkammer grundsätzlich, falls die Geldstrafe bei Verkündung des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt gewesen sein sollte, eine Gesamtstrafe mit der von ihr verhängten Freiheitsstrafe zu bilden und andernfalls, soweit die Geldstrafe durch den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt gewesen sein sollte, bei der Bemessung der Freiheitsstrafe einen Härteausgleich vorzunehmen gehabt (s. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2013 - 3 StR 525/12, juris Rn. 2 f.;… vom 10. Juni 2014 - 3 StR 246/14, juris Rn. 2;… vom 26. Januar 2022 - 6 StR 620/21, juris Rn. 5 f.). - OLG Koblenz, 28.09.2016 - 2 OLG 4 Ss 144/16
Revisionsgerichtliche Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs: Voraussetzungen …
Rn. 9 Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise zu treffende Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist vielmehr dem Tatgericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss 3 StR 246/14 vom 10.06.2014, juris; Beschluss 3 StR 525/12 vom 05.03.2013, juris; m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).Ergänzende Feststellungen zur Rechtskraft der Verwarnung mit Strafvorbehalt, der Dauer der Bewährungszeit, dem Stand des Bewährungs- und etwaigen Vollstreckungsverfahrens sowie des der Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalts sind erforderlich und im Übrigen möglich, soweit sie den bisherigen Feststellungen nicht widersprechen (vgl. BGH, Beschluss 3 StR 525/12 vom 05.03.2013, juris).
- OLG Karlsruhe, 21.02.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: Härteausgleich wegen …
Da die Entscheidung über einen Härteausgleich nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ganz überwiegend vertretenen Auffassung nicht in den Anwendungsbereich der §§ 460, 462 StPO fällt (Beschlüsse vom 29.11.2011 - 3 StR 358/11, vom 5.3.2013 - 3 StR 525/12, vom 7.1.2014 - 3 StR 337/13 und vom 17.9.2014 - 2 StR 325/14, juris; NStZ-RR 2016, 251; anders aber NStZ-RR 2015, 20), ist die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an das Landgericht Heidelberg zurückzuverweisen.
- BGH, 10.06.2014 - 3 StR 246/14
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch wegen unterlassener Mitteilung des …
Da der Angeklagte die verfahrensgegenständliche Tat vor dieser Verurteilung beging, wäre - wenn die Vollstreckung der Geldstrafe im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt gewesen sein sollte - von der Strafkammer grundsätzlich eine Gesamtstrafe mit der von ihr verhängten Freiheitsstrafe zu bilden und andernfalls ein Härteausgleich vorzunehmen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 525/12). - BGH, 07.01.2014 - 3 StR 337/13
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Erörterungen zum Vollstreckungsstand …
Da die verfahrensgegenständliche Tat vom 12. Juli 2012 vor dieser Verurteilung lag, wäre - wenn die Vollstreckung der Geldstrafe im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt gewesen sein sollte - von der Strafkammer grundsätzlich eine Gesamtstrafe mit der von ihr verhängten Freiheitsstrafe zu bilden und andernfalls ein Härteausgleich vorzunehmen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 525/12, juris). - BGH, 26.07.2016 - 3 StR 182/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (keine Angaben zu Zeitpunkt und …
Läge der Tatzeitpunkt nach der Verurteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2015 (UA S. 4) und sollte die Vollstreckung der Geldstrafe im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils noch nicht erledigt gewesen sein, so wäre - da der Angeklagte die beiden verfahrensgegenständlichen Taten am 2. Juni 2015 sowie 23. August 2015 und mithin vor der Verurteilung des Amtsgerichts Kleve vom 31. August 2015 beging - von der Strafkammer grundsätzlich eine Gesamtstrafe mit den von ihr verhängten verfahrensgegenständlichen Einzelstrafen zu bilden und andernfalls ein Härteausgleich vorzunehmen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 525/12). - OLG Celle, 23.02.2015 - 32 Ss 184/14
Fortbestand des Adhäsionsausspruchs trotz Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs …
Der Senat kann daher nicht beurteilen, ob gem. § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden oder - im Fall der Erledigung der Geldstrafen - ein Härteausgleich bei der Ermittlung der tat- und schuldangemessenen Einzelstrafen für die zur Aburteilung stehenden Taten vorzunehmen gewesen wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 3 StR 525/12 -, Rn. 2 - zitiert nach juris;… Fischer, StGB mit Nebengesetzen, 61. Aufl., § 55 Rn. 21, 22a).
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