Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 17 Abs. 2 JGG; § 21 JGG; § 56 StGB
Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang unbestraften Angeklagten (erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel; Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat; Gefahr weiterer Straftaten); Berücksichtigung von nicht mit der Tatbegehung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schädliche Neigungen als Voraussetzung für Jugendstrafe bei erheblichen Persönlichkeitsmängeln
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 21 Abs 1 S 1 JGG
Schädliche Neigungen als Voraussetzung für Jugendstrafe bei erheblichen Persönlichkeitsmängeln - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 21 Abs. 1 Satz 1 JGG, § 21 JGG
- Wolters Kluwer
Schädliche Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe; Anlage von Persönlichkeitsmängeln bereits vor der Tat; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2 ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1
Schädliche Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe; Anlage von Persönlichkeitsmängeln bereits vor der Tat; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 12.05.2017 - 33 KLs 21/17
- BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 658
- StV 2019, 467
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12
Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17
Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN). - BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17
Schädliche Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe liegen dann vor, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154 f.). - BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15
Rechtsfehlerhafte Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; vor der Tat …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17
Dies genügt den aufgezeigten Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 StR 473/15, NStZ 2016, 681, 682). - BGH, 10.01.2007 - 5 StR 542/06
Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17
Ihr Fehlen ist indes für die Begründung einer negativen Prognose regelmäßig nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 542/06, NStZ-RR 2007, 138).
- LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22
Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna
Rn. 1584 Ob beim Angeklagten T. schädliche Neigungen in der Tat erkennbar wurden, also Anlage- oder Erziehungsmängel, die bereits vor Tatbegehung bestanden und darauf Einfluss hatten, zum Urteilszeitpunkt noch vorhanden sind und ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten in sich bergen (st. Rspr. des BGH, z.B. im Beschluss vom 08.01.2015, 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154/155; Beschluss vom 06.02.2018, 3 StR 532/17, NStZ 2018, 658/659) und die Verhängung einer Jugendstrafe auch deshalb geboten ist, konnte demgegenüber damit dahinstehen. - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
Rn. 751 Schädliche Neigungen, namentlich erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die bereits vor der Tat, aber auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und ohne längere Gesamterziehung weitere Straftaten befürchten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, 3 StR 532/17, juris Rn. 5), konnte der Senat im Urteilszeitpunkt nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. - BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19
Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …
Solche können regelmäßig nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (vgl. z.B. BGH NStZ 2018, 658, Rn. 3 bei juris).
- LG Heilbronn, 22.04.2024 - 2 KLs 35 Js 5260/23
Jugendstrafverfahren in einem Raserfall: Illegales Kraftfahrzeug-Alleinrennen …
Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (BGH, Urteil vom 1. März 2018, 4 StR 157/18; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018, 3 StR 532/17; BGH, Beschluss vom 4. M. 2016, 3 StR 78/16). - LG Arnsberg, 13.08.2024 - 4 KLs 17/24 Rn. 58 Als schädliche Neigungen werden Störungen der Persönlichkeitsentwicklung angesehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der weiteren Begehung von nicht nur gemeinlästigen oder bagatellarischen Straftaten in sich bergen (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 06.02.2018, 3 StR 532/17, NStZ 2018, 658).
- BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23
Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Darstellung in den …
b) Hinsichtlich schädlicher Neigungen als Voraussetzung für die Verhängung von Jugendstrafe müssen die Urteilsgründe Angaben dazu enthalten, dass erhebliche Persönlichkeitsmängel nicht nur vor der Tat angelegt waren, sondern auch im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 532/17 Rn. 3;… Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5). - LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …
Rn. 538 Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (ständ. Rspr., vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2018, 3 StR 532/17; BGH, Urteil vom 09.08.2001, 4 StR 115/01, jeweils n. juris;… BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N;… Eisenberg/ Kölbel, JGG, 23. Aufl., § 17 Rn. 22). - LG Regensburg, 25.06.2020 - KLs 503 Js 29487/19
Völlige Ungeeignetheit des Beweismittels der Funkzellenauswertung bei Ablauf der …
Rn. 156 Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu verstehen, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (BGH NStZ 2016, 681; NStZ 2018, 658). - LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18
Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …
Dass beim Angeklagten B. schädliche Neigungen in den Taten erkennbar wurden, also Anlage- oder Erziehungsmängel, die bereits vor Tatbegehung bestanden und darauf Einfluss hatten, zum Urteilszeitpunkt noch vorhanden sind und ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten in sich bergen (st. Rspr. des BGH, z.B. im Beschluss vom 08.01.2015, 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154/155; Beschluss vom 06.02.2018, 3 StR 532/17, NStZ 2018, 658/659) ergibt sich für die Kammer auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass er nicht vorbestraft und geständig war, daraus, dass er mehrere Straftaten - am 02.02.2018, 17.03.2018, 02.04.2018 und 11.04.2018 - und damit bei hoher Rückfallgeschwindigkeit geplant, begangen und danach verstärkend kommentiert hat, vor allem aber, weil bei ihm seit längerer Zeit (mindestens November 2013) eine verfestigte rechtsextreme, ausländerfeindliche und menschenverachtende Gesinnung vorlag, die auch Motivation für alle Taten war, die nicht spontan, sondern mit einem gewissen "Vorlauf" begangen wurden. - LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
Schädliche Neigungen im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG liegen dann vor, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen; sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat - wenn auch gegebenenfalls verdeckt - angelegt waren und im Zeitpunkt des Urteils noch gegeben sind und deshalb weitere Straftaten befürchten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.02.2018, Az. 3 StR 532/17; Beschluss vom 26.01.2016, Az. 3 StR 473/15). - LG Aachen, 29.11.2019 - 99 KLs 1/19
- LG Köln, 28.05.2019 - 322 Ns 9/19
Proteste im Hambacher Forst: Aktivistin "Eule" kommt frei
- LG Hamburg, 18.10.2022 - 721 Ns 9/22
Zuständigkeit der Jugendkammer bei Aussetzungsentscheidung durch Amtsgericht
- OLG Düsseldorf, 14.02.2023 - 6 StS 3/22
Mitgliedschaftliche Beteiligung einer Frau an einer terroristischen Vereinigung …
- OLG Düsseldorf, 29.11.2023 - 5 StS 1/23
Urteil gegen Fitim D. und Gülcan A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an …
- LG Hamburg, 06.12.2019 - 627 KLs 3/19
Tatmehrheit und Tateinheit bei Betäubungsmittelstraftaten; Einziehung
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