Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 404 StPO; § 406 StPO; § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO
Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (kein Hinausgehen über den Antrag; Feststellungsinteresse; Überprüfung des Sachverhalts nach strafprozessualen Maßstäben bei zivilgerichtlichem Geständnis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 288 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Schadenersatzanspruch des Adhäsionsklägers bzgl. sämtlicher künftiger entstehenden materiellen und immateriellen Schäden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 406 Abs. 1 S. 3
Schadenersatzanspruch des Adhäsionsklägers bzgl. sämtlicher künftiger entstehenden materiellen und immateriellen Schäden
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.2015 - 4 StR 444/14
Fortsetzung der Hauptverhandlung nach einem Befangenheitsgesuch
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16
Im Übrigen weist der Senat auf Folgendes hin: Soweit das Landgericht den Feststellungsantrag als auf die bereits entstandenen Schäden bezogen angesehen hat, hätte es insoweit gleichwohl von einer Entscheidung absehen müssen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO), da das für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse fehlt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14, juris Rn. 3). - BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13
Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession; …
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16
Im Übrigen weist der Senat auf Folgendes hin: Soweit das Landgericht den Feststellungsantrag als auf die bereits entstandenen Schäden bezogen angesehen hat, hätte es insoweit gleichwohl von einer Entscheidung absehen müssen (§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO), da das für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse fehlt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269;… vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14, juris Rn. 3). - BGH, 26.09.2013 - 2 StR 306/13
Ablehnung eines Beweisantrags; Adhäsionsanspruch (Umfang: Ersatzpflicht für …
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16
bb) Dagegen ist hinsichtlich der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden ein Feststellungsinteresse durch die Urteilsfeststellungen, das rechtsmedizinische Gutachten und die vorgelegten Arztbriefe hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 StR 306/13, juris Rn. 12). - BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07
Entschädigung der Nebenklage (Stellung des Adhäsionsantrags)
Auszug aus BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16
Der Senat kann ungeachtet des Antrages des Generalbundesanwalts durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5).
- BGH, 07.05.2019 - 5 StR 152/19
Teilweise rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (Prüfung der …
Weder durch die Urteilsfeststellungen noch durch die den Adhäsionsantrag begründenden Schriftsätze (Sonderband Adhäsion Bl. 1 bis 8, 11 bis 18) wird belegt, welche über die geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche hinausgehenden Schäden bereits entstanden sind und weshalb die Adhäsionsklägerin nicht in der Lage ist, diese schon jetzt zu beziffern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 365/17, juris Rdnr. 3; und vom 6. April 2017 - 3 StR 542/16, juris Rdnr. 8).
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