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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50750
BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19 (https://dejure.org/2019,50750)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2019 - 3 StR 575/19 (https://dejure.org/2019,50750)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19 (https://dejure.org/2019,50750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Voraussetzungen der fakultativen Strafrahmenmilderung bei trunkenheitsbedingt verminderter Schuldfähigkeit (pflichtgemäßes Ermessen; selbst verschuldete Trunkenheit; alkoholkranker oder alkoholüberempfindlicher Täter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Vornahme einer fakultativen Milderung des Strafrahmens nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 21 ; StGB § 49 Abs. 1
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Vornahme einer fakultativen Milderung des Strafrahmens nach den §§ 21 , 49 Abs. 1 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
    Bei verminderter Schuldfähigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert sind, sodass regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn dem nicht andere schulderhöhende Umstände entgegenstehen, die diese Schuldminderung kompensieren (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4;… Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, juris Rn. 17; vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42 mwN).

    Denn das selbst verschuldete - und deshalb dem Täter vorwerfbare - Sich-Betrinken stellt einen schulderhöhenden Umstand dar, der bereits für sich genommen die erhebliche Verminderung der Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, kompensieren kann (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 43 ff.).

  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende …

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
    Bei verminderter Schuldfähigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert sind, sodass regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn dem nicht andere schulderhöhende Umstände entgegenstehen, die diese Schuldminderung kompensieren (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4;… Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, juris Rn. 17;… vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42 mwN).

    Seine Trunkenheit ist dem Täter aber dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank oder alkoholüberempfindlich ist (BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 16.01.2008 - 3 StR 479/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (erwiesene Tatsache); Widerspruchsfreiheit der …

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
    Seine Trunkenheit ist dem Täter aber dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank oder alkoholüberempfindlich ist (BGH…, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).

    Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol auf Grund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (…BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, NStZ 2004, 495 Rn. 4; vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330).

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18

    Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
    Bei verminderter Schuldfähigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert sind, sodass regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn dem nicht andere schulderhöhende Umstände entgegenstehen, die diese Schuldminderung kompensieren (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 651/18, juris Rn. 17;… vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, …

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - 3 StR 575/19
    Eine Alkoholerkrankung, bei der die Alkoholaufnahme nicht als schulderhöhender Umstand zu werten ist, kann vorliegen, wenn der Täter den Alkohol auf Grund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 3 StR 479/03, NStZ 2004, 495 Rn. 4; vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung …

    Zwar kommt die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich in Betracht, wenn die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende Berauschung des Täters zurückzuführen ist (…BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93 Rn. 6; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5;… vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 43 ff.).

    Seine Berauschung ist dem Täter jedoch dann nicht uneingeschränkt vorwerfbar, wenn er alkoholkrank, alkoholüberempfindlich oder drogenabhängig ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5;… Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258 Rn. 4; Beschluss vom 16. Januar 2008 - 3 StR 479/07, NStZ 2008, 330;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 21 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 30.11.2022 - 6 StR 414/22

    Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit; besondere gesetzliche …

    Bei verminderter Schuldfähigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert sind, sodass regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn dem nicht andere schulderhöhende Umstände entgegenstehen, die diese Schuldminderung kompensieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 42).

    Nach diesen Maßstäben ist das Absehen von der Strafmilderung zwar nicht allein deshalb rechtsfehlerhaft, weil das Tatgericht im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung maßgeblich darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte aufgrund vorhandener Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, die Trunkenheit selbst verschuldete (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 4 StR 53/20, vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19).

  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 53/20

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Versagung der Strafrahmenmilderung: …

    Eine Alkoholerkrankung, bei der schon die Alkoholaufnahme nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand zu werten ist, liegt regelmäßig vor, wenn der Täter den Alkohol aufgrund eines unwiderstehlichen oder ihn weitgehend beherrschenden Hanges trinkt, der seine Fähigkeit, der Versuchung zum übermäßigen Alkoholkonsum zu widerstehen, einschränkt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 StR 84/08, NStZ 2009, 258; Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 5 StR 194/16; vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19).
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