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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1480
BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14 (https://dejure.org/2015,1480)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2015 - 3 StR 581/14 (https://dejure.org/2015,1480)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 3 StR 581/14 (https://dejure.org/2015,1480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Rechtsfehlerhafter Verurteilung zur Jugendstrafe (Anforderungen an die Feststellung schädlicher Neigungen; bloß formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens bei der Strafzumessung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Voraussetzungen und Bemessung der Jugendstrafe: Begriff der schädlichen Neigungen; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG
    Voraussetzungen und Bemessung der Jugendstrafe: Begriff der schädlichen Neigungen; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 18 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Reifeverzögerung bei der Verhängung einer Jugendstrafe

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen und Bemessung der Jugendstrafe: Begriff der schädlichen Neigungen; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nachweis einer Reifeverzögerung bei der Verhängung einer Jugendstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 154
  • StV 2016, 701
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
    Sie müssen schon vor der Tat angelegt gewesen sein und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen; es müssen deshalb weitere Straftaten des Angeklagten zu befürchten sein (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).

    Der Erziehungsgedanke findet Erwähnung nur insoweit, als die Strafkammer "von einem Gesamterziehungsbedarf" ausgeht, "der die Verhängung einer zur Bewährung aussetzbaren Strafe ausschließt." Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht indes grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12, NStZ 2013, 287 mwN).

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …

    Auszug aus BGH, 08.01.2015 - 3 StR 581/14
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).
  • LG Traunstein, 19.03.2024 - 2 KLs 402 Js 40276/22

    Neun Jahre Haft wegen Mordes an Studentin Hanna

    Rn. 1584 Ob beim Angeklagten T. schädliche Neigungen in der Tat erkennbar wurden, also Anlage- oder Erziehungsmängel, die bereits vor Tatbegehung bestanden und darauf Einfluss hatten, zum Urteilszeitpunkt noch vorhanden sind und ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten in sich bergen (st. Rspr. des BGH, z.B. im Beschluss vom 08.01.2015, 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154/155; Beschluss vom 06.02.2018, 3 StR 532/17, NStZ 2018, 658/659) und die Verhängung einer Jugendstrafe auch deshalb geboten ist, konnte demgegenüber damit dahinstehen.
  • OLG Hamburg, 21.07.2017 - 1 Ws 73/17

    Jugendstrafsache: Kriterien zur Bestimmung der Schwere der Schuld sowie zur …

    Rn. 32 (3) Nach § 18 Abs. 2 JGG ist die Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwiegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154; Beschl. v. 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 m.w.N.).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner …

    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, inwieweit dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folge der Strafe für die weitere Entwicklung des Jugendlichen/Heranwachsenden abgewogen worden ist (dazu BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN; vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

    Eine abschließende lediglich formelhafte Erwähnung der erzieherischen Erforderlichkeit der verhängten Jugendstrafe genügt den Erfordernissen des § 18 Abs. 2 JGG nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2012 - 3 StR 238/12 und vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154).

  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische …

    cc) Die Frage, ob die Annahme erheblicher Anlage- und Erziehungsmängel (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154) im Sinne des § 17 Abs. 2 JGG auch auf den Umstand gestützt werden könnte, dass ein jugendlicher oder heranwachsender Täter zunächst zu einem Angriff auf das Leben eines anderen bereit gewesen ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil die Jugendkammer das Vorliegen schädlicher Neigungen verneint und Jugendstrafe allein wegen Schwere der Schuld verhängt hat.
  • BGH, 07.05.2026 - 4 StR 636/25

    Aufhebung des Schuldspruchs mangels Feststellung eines vom Angeklagten bewirkten …

    Rn. 55 (1) Schädliche Neigungen in diesem Sinne liegen dann vor, wenn bei dem Täter erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel zu beobachten sind, die ohne eine längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische …

    Die Jugendkammer hat gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG auf den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und fünf Monate alten Angeklagten rechtsfehlerfrei Jugendstrafrecht angewendet und beachtet, dass die Bemessung der Jugendstrafe nach § 18 Abs. 2 JGG in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits …

    Ein solches Vorgehen unter lediglich pauschaler, formelhafter Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH a.a.O.; BGH NStZ-RR 2015, 154, Rn. 6 bei juris).
  • OLG Hamburg, 02.03.2017 - 1 Ws 14/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Begründung des Haftgrundes der …

    Rn. 46 (1) Nach § 18 Abs. 2 JGG ist die Höhe der Jugendstrafe in erster Linie an erzieherischen Gesichtspunkten auszurichten und bei der Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwiegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschl. v. 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154; Beschl. v. 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 107/17

    Zulässige Berücksichtigung des Aussageverhaltens eines …

    a) Die Verhängung einer Jugendstrafe, auf die - wie hier - allein unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG) erkannt wird, kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies auch aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 ff.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263); maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155 mwN).

    Auch die Bemessung der Jugendstrafe richtet sich gemäß § 18 Abs. 2 JGG in erster Linie nach erzieherischen Gesichtspunkten (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155).

  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 481/22

    Anwendung von Jugendstrafrecht; Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Bemessung der …

    Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 2022 - 2 StR 250/22, juris Rn. 31;… Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 352/22, juris Rn. 5;… Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755 Rn. 6;… Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 3 StR 279/21, juris Rn. 5; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155; vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186).

    Die Bemessung der Jugendstrafe erfordert von der Jugendkammer zudem, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Vollstreckung von Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abzuwägen (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 352/22, juris Rn. 5;… Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, NStZ 2022, 755 Rn. 6; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14, NStZ-RR 2015, 154, 155;… Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407 Rn. 12, 19; Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187).

  • BGH, 22.02.2022 - 3 StR 279/21

    Materiellrechtlich fehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (Jugendstrafe; …

  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 532/17

    Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei einem bislang …

  • BGH, 26.01.2016 - 3 StR 473/15

    Rechtsfehlerhafte Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; vor der Tat …

  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 156/19

    Mittäterschaft (Tatentschluss: Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht …

  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 56/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern; Verhängung von Jugendstrafe (schädliche …

  • OLG Hamm, 21.08.2025 - 4 ORs 107/25

    Schädliche Neigungen; Ersttäter

  • BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24

    Verhängung von Jugendstrafe (schädliche Neigungen des Angeklagten: erforderliche …

  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

  • BGH, 08.07.2020 - 2 StR 179/20

    Bemessung der Jugendstrafe: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens

  • BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22

    Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der …

  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20

    Bemessung der Jugendstrafe: Anforderungen an die Darlegung der Berücksichtigung …

  • LG Aachen, 05.07.2021 - 96 KLs 1/21
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Darstellung in den …

  • BGH, 21.05.2025 - 2 StR 181/25

    Jugendstrafe (schädliche Neigungen: Fortbestand von Persönlichkeitsmängeln im …

  • BGH, 20.10.2022 - 1 StR 352/22

    Verhängung einer Jugendstrafe (Erforderlichkeit; Bemessung: erforderliche …

  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht …

  • BGH, 13.12.2022 - 3 StR 407/22

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedankens); Einwände …

  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat …

  • LG Aachen, 02.06.2021 - 96 KLs 3/20
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