Rechtsprechung
| BGH, 27.03.2008 - 3 StR 69/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Halbstrafenzeitpunkt; voraussichtliche Dauer der Maßregel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1 nF
- Wolters Kluwer
Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der gleichfalls angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Festlegung der Dauer des Vorwegvollzugs durch das Revisionsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67; StPO § 354 Abs. 1
Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs durch das Revisionsgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07
Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher …
Auszug aus BGH, 27.03.2008 - 3 StR 69/08
Rn. 8 Der Senat konnte die Dauer des Vorwegvollzugs gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog selbst festlegen, weil der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist, die zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei festgestellt ist und es sich bei der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs um einen auf klaren gesetzlichen Vorgaben beruhenden Rechenvorgang handelt (vgl. BGH, Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07).
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 327/09
Vorwegvollzug (Abstellen auf den Halbstrafenzeitpunkt)
Rn. 5 Da es sich hier bei der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs um einen auf klaren gesetzlichen Vorgaben beruhenden Rechenvorgang handelt, konnte der Senat die Dauer des Vorwegvollzugs gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog selbst festlegen (vgl. BGH NStZ 2008, 213 f. und BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 69/08). - BGH, 08.04.2008 - 4 StR 21/08
Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung; …
Rn. 7 Da es sich hier bei der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzuges um einen auf klaren gesetzlichen Vorgaben beruhenden Rechenvorgang handelt, konnte der Senat die Dauer des Vorwegvollzuges gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog selbst festlegen (…vgl. BGH aaO Rn. 6, 7 und Beschluss vom 27. März 2008 - 3 StR 69/08 - Rn. 8).
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