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| BGH, 30.09.1954 - 3 StR 715/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …
Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 715/53
Das hätte bei der festgestellten hohen Verschuldung des Angeklagten einer eingehenden Darlegung bedurft (vgl BGHSt 1, 262 [264]). - BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 715/53
Den Tatbestand der Kommissionsuntreue (§ 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG) hat der Angeklagte zwar verwirklicht (siehe dazu unten 3); hat er jedoch, wie das Landgericht anscheinend annimmt, die Tiere schon durch Betrug an sich gebracht, so ist durch dessen Bestrafung auch die Nichtabführung des Verkaufserlöses mit abgegolten (BGH 4 StR 807/53 v 22. April 1954, NJW 1954, 1009). - BGH, 14.01.1954 - 3 StR 15/53
Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 715/53
Selbst wenn er in den vorliegenden Fällen nur als kaufmännischer Gelegenheitskommissionär gemäss § 406 Abs. 1 Satz 2 HGB tätig geworden sein sollte, gelten für ihn die Strafbestimmungen des § 95 BörsenG (RGSt 61, 341, 345; BGH vom 14. Januar 1954 - 3 StR 15/53). - RG, 20.06.1927 - II 1067/26
1. Können Forderungen des Kommissionärs, die nach § 392 Abs. 2 HGB. im …
Auszug aus BGH, 30.09.1954 - 3 StR 715/53
Selbst wenn er in den vorliegenden Fällen nur als kaufmännischer Gelegenheitskommissionär gemäss § 406 Abs. 1 Satz 2 HGB tätig geworden sein sollte, gelten für ihn die Strafbestimmungen des § 95 BörsenG (RGSt 61, 341, 345; BGH vom 14. Januar 1954 - 3 StR 15/53).
- BGH, 02.12.1954 - 3 StR 251/54
Rechtsmittel
Die Bestrafung wegen Kommissionsuntreue entfällt jedoch dann, wenn der Täter die Kommissionsware schon durch Betrug an sich gebracht hat (BGH 3 StR 715/53 vom 30. September 1954; vgl auch 3 StR 609/51 vom 4. Oktober 1951 und 4 StR 807/53 vom 22. April 1954 in NJW 1954, 1009). - BGH, 24.11.1955 - 3 StR 370/55
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof ist dem gefolgt (RGSt 61, 341 [345]; 62, 31 [33]; BGH 3 StR 715/53 vom 30. September 1954). - BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 61, 341, 344 ff; 62, 31, 33; 63, 251, 255),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (u.a. BGH 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954; 3 StR 715/53 vom 30. September 1954), trifft diese Gesetzesbestimmung nicht nur auf Börsengeschäfte, sondern auch auf den Kommissionär und den kaufmännischen Gelegenheitskommissionär zu und schliesst als Sondervorschrift die Anwendung des § 266 StGB aus. - BGH, 09.05.1956 - 3 StR 30/56
Rechtsmittel
Sie geht der allgemeinen Untreuevorschrift des § 266 StGB vor, und sie gilt auch für den kaufmännischen Gelegenheiltskommissionär (RGSt 61, 341, 344 f; BGH 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954; 3 StR 715/53 vom 30. September 1954).
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