Rechtsprechung
| BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zu den Voraussetzungen der Einziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85
Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
Da eine Wertersatzeinziehung gemäß § 74 c StGB nicht möglich ist (vgl. BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]), können solche Erlöse insgesamt nach gegenwärtiger Gesetzeslage nicht eingezogen werden. - BGH, 21.10.1988 - 3 StR 417/88
Voraussetzungen für die Einziehung von Gewinnen aus Haschischverkäufen
Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
Es handelt sich weder um ein Tatmittel noch um einen durch die Tat hervorgebrachten Gegenstand i.S. dieser Vorschrift, sondern nach den bisherigen Feststellungen allenfalls um Erlöse aus Betäubungsmittelgeschäften (vgl. BGHR StGB § 74 I Tatmittel 2). - BGH, 18.05.1988 - 3 StR 71/88
Voraussetzungen für den Hang zu erheblichen Straftaten
Auszug aus BGH, 21.06.1989 - 3 StR 77/89
Da das Landgericht keine näheren Feststellungen zur Höhe des Gewinns in den abgeurteilten Fällen getroffen hat, kann der Senat einen Verfall nicht von sich aus anordnen (vgl. BGHR StGB § 73 Vermögensvorteil 1).
- BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03
Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts; …
Es handelt sich weder um ein Tatmittel noch um einen durch die Tat hervorgebrachten Gegenstand (vgl. BGHR BtMG § 33 Geld 1). - BGH, 23.04.2020 - 1 StR 99/20
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Eine Einziehung als Tatertrag nach §§ 73 ff. StGB kommt indes nur für die - von der Kammer aber nicht als einzige Möglichkeit festgestellte - Variante in Betracht, dass vom Angeklagten vereinnahmte Erlöse eines Betäubungsmittelgeschäftes sichergestellt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 1989 - 3 StR 77/89). - BGH, 09.07.2002 - 4 StR 204/02
Revision - Verstoß gegen das BtMG - Unerlaubtes Handeltreiben - Nicht geringe …
Jedoch kann, wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 11. Juni 2002 zutreffend ausgeführt hat, der Ausspruch über den Verfall nicht bestehen bleiben (vgl. BGHSt 28, 369; 33, 233; BGH NStZ 1984, 27, 28; BGHR BtMG § 33 Geld 1 und Wertersatz 1). - BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen …
Für die künftige Entscheidung ist darauf hinzuweisen, daß - im Gegensatz zur Gewinnabschöpfung - eine Einziehung von Erlösen aus Betäubungsmittelgeschäften nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich ist (vgl. BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85] = NStZ 1985, 556 mit Anm. Eberbach; BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1988 - 3 StR 417/88 und vom 21. Juni 1989 - 3 StR 77/89;… Körner, BtMG 2. Aufl. § 33 Rdn. 4).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.