Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1953 - 3 StR 78/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1964 - 1 StR 395/64
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Diese Strafe taugt aus denselben Gründen, aus denen der Bundesgerichtshof die nach § 49 a StGB bestrafte Verabredung eines schweren Diebstahls als zur Rückfallbegründung nach § 244 StGB geeignet angesehen hat (BGHSt 2, 360), zur Rückfallbegründung im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 5 StGB (BGH Urteil vom 9. Juli 1953 - 3 StR 78/53). - BGH, 26.11.1957 - 1 StR 227/56
Rechtsmittel
Das ist erforderlich, weil § 49 a StGB keine selbständige Strafvorschrift enthält (BGH 3 StR 78/53 vom 9. Juli 1953; 3 StR 814/53 vom 18. Februar 1954; 3 StR 444/55 vom 26. Januar 1956). - BGH, 18.02.1954 - 3 StR 814/53
Rechtsmittel
Das ist auch deshalb geboten, weil die Verabredung nach § 49 a Abs. 2 StGB den Rückfall nach §§ 244, 250 Abs. 1 Nr. 5 StGB begründet (BGHSt 2, 360; BGH 3 StR 78/53 vom 9. Juli 1953).
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