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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1954 - 3 StR 793/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3608
BGH, 18.02.1954 - 3 StR 793/53 (https://dejure.org/1954,3608)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1954 - 3 StR 793/53 (https://dejure.org/1954,3608)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53 (https://dejure.org/1954,3608)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RG, 18.05.1920 - IV 199/20

    8. Wann führt ein Dieb Waffen bei sich?

    Auszug aus BGH, 18.02.1954 - 3 StR 793/53
    Diese in der 10. Auflage des Kommentars zum Strafgesetzbuch von Olshausen Anm. 46 Abs. 2 zu § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB allerdings vertretene Auffassung ist schon vom Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 55, 17 als zu eng abgelehnt worden; sie wird auch von der Rechtswissenschaft nicht geteilt.
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe - …

    Dazu genügt sowohl nach § 243 Abs. 1 Nr. 5 StGB a.F. wie auch nach § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F., daß die Angeklagten gebrauchsbereite Schußwaffen sowohl bei der Hinfahrt zum Tatort als auch vor allem bei dem der Wegnahme unmittelbar folgenden Fortschaffen der Beute mit dem Kraftfahrzeug bei sich hatten (BGH Urteile vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53; 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64; 23. Juli 1970 - 4 StR 241/70 insoweit in BGHSt 23, 307 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70] nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75

    Gaspistolen als Schußwaffen - Beispiele zur Unbeachtlichkeit der Entfernung zur …

    Der Bundesgerichtshof hat es als ausreichend angesehen, wenn die Pistole in einer zwei Meter vom Tatort entfernten Aktentasche abgelegt worden war (Urteil vom 18. Februar 1954 - 3 StR 793/53) oder wenn sie sich in einer Tasche der im Kraftfahrzeug aufbewahrten Jacke befand (Urteil vom 24. Juni 1964 - 2 StR 202/64).
  • BGH, 11.01.1966 - 5 StR 483/65

    Beisichführen von Waffen, die lediglich griffbereit sind - Werkzeug, das im …

    Der Täter führt Waffen auch dann bei sich, wenn er sie griffbereit zur Hand hat (so schon die nicht veröffentlichte Entscheidung BGH 3 StR 793/53 vom 18. Februar 1954).
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