Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1983 - 3 StR 84/83 (S) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fälschen und anschließendes Gebrauchen eines gefälschten Passes - Tateinheit bei Annahme einer Handlung - Anwerbung portugiesischer Staatsangehöriger zur Prostitutionsausübung in der Bundesrepublik - Tateinheit bei Beendigung der Förderung der Prostitution durch Aufnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1983 - 4 StR 660/82
Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale Anwerben und Ausnutzen bei …
Auszug aus BGH, 27.04.1983 - 3 StR 84/83
Dieser enge Zusammenhang des Erwerbszieles und der Tatbestandsverwirklichung verleiht der gesamten Tat den Charakter der Gewerbsmäßigkeit (BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82).Die Taten nach § 180 a Abs. 3 StGB und § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB sind damit tateinheitlich verzahnt (so BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82; vgl. auch BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
- OLG München, 08.02.2006 - 5St RR 109/05
Keine mittelbare Falschbeurkundung durch Anmeldung unter Angabe eines falschen …
Dem stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 12.12.1978 (1 StR 568/78) und mit Beschluss vom 27.4.1983 (3 StR 84/83 = EzSt StGB § 271 Nr. 1) nicht entgegen, weil sich die genannten Entscheidungen mit dem Erwirken von amtlichen Meldebestätigungen des Einwohnermeldeamts befassen, die (zum Teil mit Hilfe eines gefälschten Personalausweises) auf einen falschen Namen ausgestellt wurden. - AG Bremen, 01.04.2005 - 73 (75) Ds 120 Js 7826/01
Tauglichkeit des Melderegisters als Tatobjekt eines öffentlichen Registers i.S.d. …
Die anders lautende Entscheidung des BGH, Beschluss vom 27.04.1983 - 3 StR 84/83 (S), Bl. 4, wonach derjenige, der bewirkt, dass ihm unter falschem Namen eine Anmeldebestätigung ausgehändigt und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird nach § 271 StGB strafbar sei, steht nicht entgegen. - BGH, 28.11.1984 - 2 StR 535/84
Verurteilung wegen Förderung der Prostitution und Zuhälterei - Fehlerhafte …
Im Hinblick auf § 180 a Abs. 3, 4 StGB nimmt die Strafkammer zutreffend an, daß der Tatbestand bei Vorhandensein der in der Vorschrift bezeichneten Täterabsicht schon mit dem gewerbsmäßigen Anwerben erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82 = Strafverteidiger 1983, 238; Beschluß vom 27. April 1983 - 3 StR 84/83 (S) - jeweils zu § 180 a Abs. 4 StGB), auch wenn die angeworbene Person (wie im Fall 25 der Urteilsgründe) bei ihrer Zusage die Absicht des Täters noch nicht erkannt hat oder (wie in den Fällen 25, 27 und 28 der Urteilsgründe) die Prostitutionstätigkeit nicht aufnimmt, dem Täter also die Verwirklichung seiner Absicht nicht gelingt (…Horn in SK § 180 a Rdn. 33, 36;… Lenckner in Schenke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 180 a Rdn. 25, 26;… Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 180 a Rdn. 13, 14).Für das Verhältnis zwischen § 180 a Abs. 3 StGB und § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB hat dies der Bundesgerichtshof im Urteil vom 27. April 1983 - 3 StR 84/83 (S) - ausgesprochen; (wegen der zugrundeliegenden Erwägungen zum Merkmal der Gewerbsmäßigkeit vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82 = Strafverteidiger 1983, 238).
- BGH, 14.07.1995 - 3 StR 156/95
Tateinheit - Vollendung - Beendigung
Aus diesem Grunde hat der Senat im rechtlich vergleichbaren Fall der Förderung der Prostitution nach § 180 a Abs. 3 StGB a.F. Tateinheit mit den in der Aufnahme der Prostitution liegenden Taten (dirigierende Zuhälterei) bejaht (Beschluß vom 27. April 1983 - 3 StR 84/83;… vgl. auch BGHR StGB § 180 a Abs. 3 a.F. Konkurrenzen 1, § 180 a Abs. 4 a.F. Konkurrenzen 1 und 2). - KG, 11.03.2014 - 161 Ss 21/14
Fehlende Negativmitteilung und fehlendes Negativattest über …
Der Tatbestand des § 271 StGB ist jedenfalls durch das festgestellte Vorlegen der hinsichtlich der Personalien unzutreffenden Anmeldebestätigung am 23. April 2012 (UA S. 12) in der Variante des Gebrauchmachens erfüllt, denn bei einer derartigen Anmeldebestätigung handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, wobei sich der öffentliche Glaube nach maßgeblicher höchstrichterlicher Rechtsprechung - wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der diesbezüglichen Entscheidungsgründe ergibt - auch auf die Richtigkeit der angegebenen Personalien bei der Anmeldung bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 1983 - 3 StR 84/83 (S) - in JURIS (…). - BGH, 03.04.1996 - 3 StR 3/96
Vollendung und Beendigung eines schweren Menschenhandels - Konkurrenzverhältnis …
- BGH, 31.10.1984 - 1 StR 420/84
Verurteilung wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und Förderung der …
Die Annahme von Tateinheit zwischen den Taten nach §§ 181 Nr. 1, 180 a Abs. 4 und 181 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB ist rechtlich möglich und hier zutreffend (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 792/83; vgl. auch Beschluß vom 24. April 1983 - 3 StR 84/83). - BGH, 11.08.1988 - 1 StR 341/88
Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei gewerbsmäßigem Anwerben zur …
Das gewerbsmäßige Anwerben der Frauen, die zu dieser Zeit nicht der Prostitution nachgingen (§ 180 a Abs. 3 StGB), und die anschließende Zuhältertätigkeit ihnen gegenüber (nach § 181 a Abs. 1 oder 2 StGB) stellen in ihrer engen Verzahnung jeweils eine Tat im Rechtssinne dar (so auch BGH bei Holtz MDR 1985, 284 für das Zusammentreffen von § 180 a Abs. 3 StGB und § 181 a Abs. 2 StGB; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und BGH, Beschl. vom 27. April 1983 - 3 StR 84/83 - für das Verhältnis von § 180 a Abs. 3 StGB und § 181 a Abs. 1 Nr. 2 StGB;… Laufhütte in LK 10. Aufl. § 181 a Rdn. 19;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 181 a Rdn. 28).
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