Rechtsprechung
| BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 404 StPO
Entschädigung der Nebenklage (Stellung des Adhäsionsantrags) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von nach dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft gestellten Adhäsionsanträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 404 Abs. 1
Stellung des Adhäsionsantrags nach einer unterbrochenen Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07
- BGH, 02.05.2007 - 3 StR 92/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 211 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98
Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel …
Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07
Ungeachtet des Antrags des Generalbundesanwalts kann der Senat in einem solchen Fall durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden (vgl. u. a. Senat NStZ 1999, 260, 261).
- BGH, 08.12.2021 - 3 StR 264/21
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Mindestanzahl für die Annahme der …
Der Senat kann über die Revision des Angeklagten durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO befinden, obwohl der Generalbundesanwalt die Abänderung des angefochtenen Urteils im Adhäsionsausspruch beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, Rn. 5; vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90). - BGH, 05.09.2019 - 3 StR 306/19
Zinsanspruch des Adhäsionsklägers
Soweit der Generalbundesanwalt in seinem geänderten Antrag vom 1. August 2019 davon ausgegangen ist, der Zinsanspruch ergebe sich aus §§ 849, 246 BGB, und infolgedessen beantragt hat, die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts dahin zu ändern, dass Zinsen aus dem Schadenersatzanspruch lediglich in Höhe von "4 Prozentpunkten' geschuldet sind, steht dieser Teilaufhebungsantrag einer Entscheidung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (siehe BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90;… vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, juris Rn. 4; vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5 jew. mwN). - BGH, 02.09.2014 - 3 StR 346/14
Entscheidung über die Zubilligung einer Entschädigung im Beschlusswege bei im …
Dies erfordert, auch dann eine Entscheidung im Beschlusswege zuzulassen, wenn im Übrigen - wie hier - wegen der Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen, da der Gesetzgeber vermeiden wollte, dass allein wegen der Adhäsionsentscheidung eine Hauptverhandlung stattfindet (BGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NJW 1999, 1123, 1124 und vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5).
- BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09
Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs
Der Senat ist nicht gehindert, wegen der Zubilligung der Entschädigung abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1999, 260, 261; Beschluss vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07 - und vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07;… Meyer-Goßner aaO § 349 Rdn. 22 a.E.). - BGH, 13.01.2021 - 1 StR 460/20
Revision gegen die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Unzulässige …
Der Senat kann über das Rechtsmittel gegen die Adhäsionsentscheidung ohne Bindung an den Antrag des Generalbundesanwalts durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, BGHR StPO § 406a Abs. 2 Beschluss 1 sowie Beschlüsse vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07 Rn. 4 f.;… vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07 Rn. 5 und vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09). - BGH, 06.04.2017 - 3 StR 542/16
Rechtsfehlerhafter Adhäsionsausspruch (kein Hinausgehen über den Antrag; …
Der Senat kann ungeachtet des Antrages des Generalbundesanwalts durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5). - BGH, 24.07.2019 - 3 StR 271/19
Prozesszinsen bei der Adhäsionsklage
Die Teilaufhebungsanträge des Generalbundesanwalts betreffend den Adhäsionsausspruch stehen einer Entscheidung durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen (s. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2013 - 4 StR 368/13, NStZ-RR 2014, 90;… vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, juris Rn. 4; vom 3. April 2007 - 3 StR 92/07, juris Rn. 5 jeweils mwN).
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| BGH, 02.05.2007 - 3 StR 92/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 267 StPO
Berichtigungsbeschluss (offensichtliches Schreibversehen) - openjur.de
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- Wolters Kluwer
Berichtigung einer Beschlussformel wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers
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Verfahrensgang
- BGH, 03.04.2007 - 3 StR 92/07
- BGH, 02.05.2007 - 3 StR 92/07 (1)
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